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Nach dem zweiten "Kopftuchbeschluss" des Bundesverfassungsgerichts: Schule als Ort religiöser und weltanschaulicher Freiheit und Vielfalt

[Stellungnahme]

Follmar-Otto, Petra

Körperschaftlicher Herausgeber
Deutsches Institut für Menschenrechte

Abstract

Das Bundesverfassungsgericht stärkte im Frühjahr 2015 mit seiner Entscheidung die individuelle Religionsfreiheit von Lehrenden und billigte das Tragen von religiösen Kleidungsstücken und Symbolen. Mit dem vorliegenden "aktuell" gibt das Deutsche Institut für Menschrechte menschenrechtliche Hinweise ... mehr

Das Bundesverfassungsgericht stärkte im Frühjahr 2015 mit seiner Entscheidung die individuelle Religionsfreiheit von Lehrenden und billigte das Tragen von religiösen Kleidungsstücken und Symbolen. Mit dem vorliegenden "aktuell" gibt das Deutsche Institut für Menschrechte menschenrechtliche Hinweise für die Überarbeitung des Schulrechts in den Bundesländern. Insbesondere plädiert das Institut dafür, stets auf das individuelle Verhalten von Lehrkräften im Einzelfall abzustellen, statt durch Verordnungsermächtigungen präventive Verbote religiöser Bekleidung für bestimmte Schulen oder Schulbezirke zu ermöglichen. Zudem wirbt es dafür, dem Geist des Grundgesetzes entsprechend die öffentlichen Schulen als Orte religiöser und weltanschaulicher Pluralität zu stärken.... weniger

Thesaurusschlagwörter
Bundesrepublik Deutschland; Lehrer; Bundesverfassungsgericht; Religion; Islam; Rechtsstaat; Landespolitik; Kleidung; Symbol; Frau; Muslim; Gesetzgebung; soziale Norm; Religionspolitik; Gleichbehandlung; Schulrecht

Klassifikation
Recht

Freie Schlagwörter
Kopftuchverbot

Sprache Dokument
Deutsch

Publikationsjahr
2015

Erscheinungsort
Berlin

Seitenangabe
4 S.

Schriftenreihe
aktuell / Deutsches Institut für Menschenrechte, 07/2015

ISSN
2190-9121

Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet

Lizenz
Deposit Licence - Keine Weiterverbreitung, keine Bearbeitung


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