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@book{ Follmar-Otto2015,
 title = {Nach dem zweiten "Kopftuchbeschluss" des Bundesverfassungsgerichts: Schule als Ort religiöser und weltanschaulicher Freiheit und Vielfalt},
 author = {Follmar-Otto, Petra},
 year = {2015},
 series = {aktuell / Deutsches Institut für Menschenrechte},
 pages = {4},
 volume = {07/2015},
 address = {Berlin},
 publisher = {Deutsches Institut für Menschenrechte},
 issn = {2190-9121},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-457785},
 abstract = {Das Bundesverfassungsgericht stärkte im Frühjahr 2015 mit seiner Entscheidung die individuelle Religionsfreiheit von Lehrenden und billigte das Tragen von religiösen Kleidungsstücken und Symbolen. Mit dem vorliegenden "aktuell" gibt das Deutsche Institut für Menschrechte menschenrechtliche Hinweise für die Überarbeitung des Schulrechts in den Bundesländern. Insbesondere plädiert das Institut dafür, stets auf das individuelle Verhalten von Lehrkräften im Einzelfall abzustellen, statt durch Verordnungsermächtigungen präventive Verbote religiöser Bekleidung für bestimmte Schulen oder Schulbezirke zu ermöglichen. Zudem wirbt es dafür, dem Geist des Grundgesetzes entsprechend die öffentlichen Schulen als Orte religiöser und weltanschaulicher Pluralität zu stärken.},
 keywords = {Bundesrepublik Deutschland; Federal Republic of Germany; Lehrer; teacher; Bundesverfassungsgericht; Federal Constitutional Court; Religion; religion; Islam; Islam; Rechtsstaat; constitutional state; Landespolitik; policy of a Bundesland; Kleidung; clothing; Symbol; symbol; Frau; woman; Muslim; Muslim; Gesetzgebung; legislation; soziale Norm; social norm; Religionspolitik; religious policy; Gleichbehandlung; equal treatment; Schulrecht; school law}}