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https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-457785
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Nach dem zweiten "Kopftuchbeschluss" des Bundesverfassungsgerichts: Schule als Ort religiöser und weltanschaulicher Freiheit und Vielfalt
[Stellungnahme]
Körperschaftlicher Herausgeber
Deutsches Institut für Menschenrechte
Abstract Das Bundesverfassungsgericht stärkte im Frühjahr 2015 mit seiner Entscheidung die individuelle Religionsfreiheit von Lehrenden und billigte das Tragen von religiösen Kleidungsstücken und Symbolen. Mit dem vorliegenden "aktuell" gibt das Deutsche Institut für Menschrechte menschenrechtliche Hinweise ... mehr
Das Bundesverfassungsgericht stärkte im Frühjahr 2015 mit seiner Entscheidung die individuelle Religionsfreiheit von Lehrenden und billigte das Tragen von religiösen Kleidungsstücken und Symbolen. Mit dem vorliegenden "aktuell" gibt das Deutsche Institut für Menschrechte menschenrechtliche Hinweise für die Überarbeitung des Schulrechts in den Bundesländern. Insbesondere plädiert das Institut dafür, stets auf das individuelle Verhalten von Lehrkräften im Einzelfall abzustellen, statt durch Verordnungsermächtigungen präventive Verbote religiöser Bekleidung für bestimmte Schulen oder Schulbezirke zu ermöglichen. Zudem wirbt es dafür, dem Geist des Grundgesetzes entsprechend die öffentlichen Schulen als Orte religiöser und weltanschaulicher Pluralität zu stärken.... weniger
Thesaurusschlagwörter
Bundesrepublik Deutschland; Lehrer; Bundesverfassungsgericht; Religion; Islam; Rechtsstaat; Landespolitik; Kleidung; Symbol; Frau; Muslim; Gesetzgebung; soziale Norm; Religionspolitik; Gleichbehandlung; Schulrecht
Klassifikation
Recht
Freie Schlagwörter
Kopftuchverbot
Sprache Dokument
Deutsch
Publikationsjahr
2015
Erscheinungsort
Berlin
Seitenangabe
4 S.
Schriftenreihe
aktuell / Deutsches Institut für Menschenrechte, 07/2015
ISSN
2190-9121
Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet
Lizenz
Deposit Licence - Keine Weiterverbreitung, keine Bearbeitung