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https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-45281
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Hat sich Tschetschenien 1991 rechtswirksam von Rußland losgetrennt?
[research report]
Corporate Editor
Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien
Abstract
Die Gründung einer 'Tschetschenischen Republik', wie sie von Präsident Dudaev am 1. November 1991 per Dekret verkündet wurde, und die hierin implizierte Sezession Tschetscheniens von Sowjetrußland (UdSSR und RSFSR) waren verfassungsrechtlich unwirksam. Aber auch völkerrechtlich, unter dem Aspekt des... view more
Die Gründung einer 'Tschetschenischen Republik', wie sie von Präsident Dudaev am 1. November 1991 per Dekret verkündet wurde, und die hierin implizierte Sezession Tschetscheniens von Sowjetrußland (UdSSR und RSFSR) waren verfassungsrechtlich unwirksam. Aber auch völkerrechtlich, unter dem Aspekt des Selbstbestimmungsrechts, kann nicht ohne weiteres von einer Rechtswirksamkeit der Lostrennung ausgegangen werden. Wer mit rechtlichen Argumenten gegen das harte Vorgehen der russischen Führung gegen Tschetschenien von heute angehen möchte, ist daher besser beraten, wenn er in Moskau die Einhaltung der zahlreichen internationalen Verträge und Deklarationen anmahnt, durch die sich die Russische Föderation im eigenen Namen oder als Rechtsnachfolger der UdSSR zur Beachtung der Menschenrechte verpflichtet hat. (BIOst-Mrk)... view less
Keywords
declaration of independence; separatism; evaluation; constitutional law
Classification
Law
Peace and Conflict Research, International Conflicts, Security Policy
Free Keywords
Russische Föderation; Cecnja (Respublika); Dudaev, Dzochar Musaevic; Wirkung/Auswirkung; Rechtslage im Völkerrecht
Document language
German
Publication Year
1995
Page/Pages
6 p.
Series
Aktuelle Analysen / BIOst, 5/1995
Status
Published Version; reviewed
Licence
Deposit Licence - No Redistribution, No Modifications