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https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-45281
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Hat sich Tschetschenien 1991 rechtswirksam von Rußland losgetrennt?
[Forschungsbericht]
Körperschaftlicher Herausgeber
Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien
Abstract Die Gründung einer 'Tschetschenischen Republik', wie sie von Präsident Dudaev am 1. November 1991 per Dekret verkündet wurde, und die hierin implizierte Sezession Tschetscheniens von Sowjetrußland (UdSSR und RSFSR) waren verfassungsrechtlich unwirksam. Aber auch völkerrechtlich, unter dem Aspekt des... mehr
Die Gründung einer 'Tschetschenischen Republik', wie sie von Präsident Dudaev am 1. November 1991 per Dekret verkündet wurde, und die hierin implizierte Sezession Tschetscheniens von Sowjetrußland (UdSSR und RSFSR) waren verfassungsrechtlich unwirksam. Aber auch völkerrechtlich, unter dem Aspekt des Selbstbestimmungsrechts, kann nicht ohne weiteres von einer Rechtswirksamkeit der Lostrennung ausgegangen werden. Wer mit rechtlichen Argumenten gegen das harte Vorgehen der russischen Führung gegen Tschetschenien von heute angehen möchte, ist daher besser beraten, wenn er in Moskau die Einhaltung der zahlreichen internationalen Verträge und Deklarationen anmahnt, durch die sich die Russische Föderation im eigenen Namen oder als Rechtsnachfolger der UdSSR zur Beachtung der Menschenrechte verpflichtet hat. (BIOst-Mrk)... weniger
Thesaurusschlagwörter
Verfassungsrecht; Evaluation; Unabhängigkeitserklärung; Separatismus
Klassifikation
Recht
Friedens- und Konfliktforschung, Sicherheitspolitik
Freie Schlagwörter
Russische Föderation; Cecnja (Respublika); Dudaev, Dzochar Musaevic; Wirkung/Auswirkung; Rechtslage im Völkerrecht
Sprache Dokument
Deutsch
Publikationsjahr
1995
Seitenangabe
6 S.
Schriftenreihe
Aktuelle Analysen / BIOst, 5/1995
Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet
Lizenz
Deposit Licence - Keine Weiterverbreitung, keine Bearbeitung