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Hat sich Tschetschenien 1991 rechtswirksam von Rußland losgetrennt?

[Forschungsbericht]

Heinzig, Dieter

Körperschaftlicher Herausgeber
Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien

Abstract

Die Gründung einer 'Tschetschenischen Republik', wie sie von Präsident Dudaev am 1. November 1991 per Dekret verkündet wurde, und die hierin implizierte Sezession Tschetscheniens von Sowjetrußland (UdSSR und RSFSR) waren verfassungsrechtlich unwirksam. Aber auch völkerrechtlich, unter dem Aspekt des... mehr

Die Gründung einer 'Tschetschenischen Republik', wie sie von Präsident Dudaev am 1. November 1991 per Dekret verkündet wurde, und die hierin implizierte Sezession Tschetscheniens von Sowjetrußland (UdSSR und RSFSR) waren verfassungsrechtlich unwirksam. Aber auch völkerrechtlich, unter dem Aspekt des Selbstbestimmungsrechts, kann nicht ohne weiteres von einer Rechtswirksamkeit der Lostrennung ausgegangen werden. Wer mit rechtlichen Argumenten gegen das harte Vorgehen der russischen Führung gegen Tschetschenien von heute angehen möchte, ist daher besser beraten, wenn er in Moskau die Einhaltung der zahlreichen internationalen Verträge und Deklarationen anmahnt, durch die sich die Russische Föderation im eigenen Namen oder als Rechtsnachfolger der UdSSR zur Beachtung der Menschenrechte verpflichtet hat. (BIOst-Mrk)... weniger

Thesaurusschlagwörter
Verfassungsrecht; Evaluation; Unabhängigkeitserklärung; Separatismus

Klassifikation
Recht
Friedens- und Konfliktforschung, Sicherheitspolitik

Freie Schlagwörter
Russische Föderation; Cecnja (Respublika); Dudaev, Dzochar Musaevic; Wirkung/Auswirkung; Rechtslage im Völkerrecht

Sprache Dokument
Deutsch

Publikationsjahr
1995

Seitenangabe
6 S.

Schriftenreihe
Aktuelle Analysen / BIOst, 5/1995

Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet

Lizenz
Deposit Licence - Keine Weiterverbreitung, keine Bearbeitung


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