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https://doi.org/10.31205/RA.304.01
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Russland und der EGMR: Mitgliedschaft mit eigenen Regeln
[journal article]
Abstract Am 14. Juli 2015 hat das russische Verfassungsgericht entschieden, dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Russland nur noch umgesetzt werden müssen, wenn das Verfassungsgericht geklärt hat, dass diese Urteile nicht gegen die Verfassung verstoßen. Die Verfassung habe ... view more
Am 14. Juli 2015 hat das russische Verfassungsgericht entschieden, dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Russland nur noch umgesetzt werden müssen, wenn das Verfassungsgericht geklärt hat, dass diese Urteile nicht gegen die Verfassung verstoßen. Die Verfassung habe Vorrang vor Verpflichtungen aus internationalen Verträgen. Der Zeitpunkt für die Entscheidung ist bewusst gewählt. Sie kommt in einem Moment, da Russland vom EGMR verpflichtet wird, 1.9 Milliarden Euro Entschädigung an die Jukos-Aktionäre zu zahlen und die anti-westliche Rhetorik des Verfassungsgerichtspräsidenten einen neuen Höhepunkt erreicht. Sie ist ein Signal an den Kreml, an die Opposition, aber auch an das Straßburger Gericht. Russland werden seit Jahren massive Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) vorgeworfen.... view less
Classification
International Relations, International Politics, Foreign Affairs, Development Policy
Free Keywords
Beziehungen zu internationalen Organisationen; Menschenrechte; Rechtssystem; Russland
Document language
German
Publication Year
2015
Page/Pages
p. 2-5
Journal
Russland-Analysen (2015) 304
Status
Published Version; reviewed
Licence
Creative Commons - Attribution-Noncommercial-No Derivative Works 4.0