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Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgenden Persistent Identifier (PID):
https://doi.org/10.31205/RA.304.01

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Russland und der EGMR: Mitgliedschaft mit eigenen Regeln

[Zeitschriftenartikel]

Gall, Caroline von

Abstract

Am 14. Juli 2015 hat das russische Verfassungsgericht entschieden, dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Russland nur noch umgesetzt werden müssen, wenn das Verfassungsgericht geklärt hat, dass diese Urteile nicht gegen die Verfassung verstoßen. Die Verfassung habe ... mehr

Am 14. Juli 2015 hat das russische Verfassungsgericht entschieden, dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Russland nur noch umgesetzt werden müssen, wenn das Verfassungsgericht geklärt hat, dass diese Urteile nicht gegen die Verfassung verstoßen. Die Verfassung habe Vorrang vor Verpflichtungen aus internationalen Verträgen. Der Zeitpunkt für die Entscheidung ist bewusst gewählt. Sie kommt in einem Moment, da Russland vom EGMR verpflichtet wird, 1.9 Milliarden Euro Entschädigung an die Jukos-Aktionäre zu zahlen und die anti-westliche Rhetorik des Verfassungsgerichtspräsidenten einen neuen Höhepunkt erreicht. Sie ist ein Signal an den Kreml, an die Opposition, aber auch an das Straßburger Gericht. Russland werden seit Jahren massive Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) vorgeworfen.... weniger

Klassifikation
internationale Beziehungen, Entwicklungspolitik

Freie Schlagwörter
Beziehungen zu internationalen Organisationen; Menschenrechte; Rechtssystem; Russland

Sprache Dokument
Deutsch

Publikationsjahr
2015

Seitenangabe
S. 2-5

Zeitschriftentitel
Russland-Analysen (2015) 304

Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet

Lizenz
Creative Commons - Namensnennung, Nicht kommerz., Keine Bearbeitung 4.0


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