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%T Stellungnahme zu Artikel 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) des Senatsbeschlusses eines Gesetzes zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Reche von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin vom 08.06.2021 %P 8 %D 2021 %K Rechte von Menschen mit Behinderungen; UN-Behindertenrechtskonvention %~ Deutsches Institut für Menschenrechte %> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-73690-4 %X Die Monitoring-Stelle ist vom Land Berlin mit der Begleitung der Umsetzung der UN-BRK in Berlin beauftragt. In diesem Rahmen führt die Monitoring-Stelle Normenprüfungen durch. Hierbei wird das bestehende Recht auf seine Vereinbarkeit mit der UN-BRK hin überprüft. Sollte insoweit eine Unvereinbarkeit, also Änderungsbedarf festgestellt werden, wird auf die Umsetzung der UN-BRK hingewirkt. In diesem Zuge wurden ausgewählte Rechtsgebiete des Landes Berlin am Maßstab der UN-BRK dahingehend geprüft, ob es erforderlich ist, die bestehenden Regelungen anzupassen und weiterzuentwickeln. 2013 wurde der methodische Rahmen der Normenprüfung gesetzt und zwölf Rechtsgebiete des Berliner Landesrechts - darunter das Denkmalschutzgesetz (DSchG) - der Normenprüfung unterzogen. Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass die Ergebnisse der Normenprüfung des DSchG ganz überwiegend keinen Eingang in den aktuellen Entwurf gefunden haben. %C DEU %C Berlin %G de %9 Stellungnahme %W GESIS - http://www.gesis.org %~ SSOAR - http://www.ssoar.info