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Stellungnahme zu Artikel 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) des Senatsbeschlusses eines Gesetzes zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Reche von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin vom 08.06.2021

[Stellungnahme]

Körperschaftlicher Herausgeber
Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Abstract

Die Monitoring-Stelle ist vom Land Berlin mit der Begleitung der Umsetzung der UN-BRK in Berlin beauftragt. In diesem Rahmen führt die Monitoring-Stelle Normenprüfungen durch. Hierbei wird das bestehende Recht auf seine Vereinbarkeit mit der UN-BRK hin überprüft. Sollte insoweit eine Unvereinbarkeit... mehr

Die Monitoring-Stelle ist vom Land Berlin mit der Begleitung der Umsetzung der UN-BRK in Berlin beauftragt. In diesem Rahmen führt die Monitoring-Stelle Normenprüfungen durch. Hierbei wird das bestehende Recht auf seine Vereinbarkeit mit der UN-BRK hin überprüft. Sollte insoweit eine Unvereinbarkeit, also Änderungsbedarf festgestellt werden, wird auf die Umsetzung der UN-BRK hingewirkt. In diesem Zuge wurden ausgewählte Rechtsgebiete des Landes Berlin am Maßstab der UN-BRK dahingehend geprüft, ob es erforderlich ist, die bestehenden Regelungen anzupassen und weiterzuentwickeln. 2013 wurde der methodische Rahmen der Normenprüfung gesetzt und zwölf Rechtsgebiete des Berliner Landesrechts - darunter das Denkmalschutzgesetz (DSchG) - der Normenprüfung unterzogen. Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass die Ergebnisse der Normenprüfung des DSchG ganz überwiegend keinen Eingang in den aktuellen Entwurf gefunden haben.... weniger

Thesaurusschlagwörter
Behinderter; Behinderung; UNO; Denkmalschutz; gesetzliche Regelung; Berlin

Klassifikation
Recht

Freie Schlagwörter
Rechte von Menschen mit Behinderungen; UN-Behindertenrechtskonvention

Sprache Dokument
Deutsch

Publikationsjahr
2021

Erscheinungsort
Berlin

Seitenangabe
8 S.

Schriftenreihe
Stellungnahme / Deutsches Institut für Menschenrechte

Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet

Lizenz
Creative Commons - Namensnennung, Nicht kommerz., Keine Bearbeitung 4.0


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