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Das Verbot rassistischer Diskriminierung: Vorschlag für eine Änderung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz

[Forschungsbericht]

Cremer, Hendrik

Körperschaftlicher Herausgeber
Deutsches Institut für Menschenrechte

Abstract

Die Problematik des Artikels 3 Absatz 3 Satz 1, der Benachteiligung wegen der „Rasse“ verbietet, liegt darin, dass dieser Wortlaut einem Menschenbild Vorschub leistet, das auf der Vorstellung unterschiedlicher menschlicher „Rassen“ basiert. Dabei gehen allein rassistische Theorien von der Annahme au... mehr

Die Problematik des Artikels 3 Absatz 3 Satz 1, der Benachteiligung wegen der „Rasse“ verbietet, liegt darin, dass dieser Wortlaut einem Menschenbild Vorschub leistet, das auf der Vorstellung unterschiedlicher menschlicher „Rassen“ basiert. Dabei gehen allein rassistische Theorien von der Annahme aus, dass es unterschiedliche menschliche „Rassen“ gebe. Betroffene rassistischer Diskriminierung müssen demzufolge rassistische Terminologie verwenden, wenn sie eine entsprechende Diskriminierung geltend machen. Um diesen Widerspruch aufzulösen, bekräftigt das Deutsche Institut für Menschenrechte in diesem Beitrag einen Vorschlag für eine Grundgesetzänderung, den es bereits 2010 in der Publikation „Ein Grundgesetz ohne Rasse“ unterbreitet hat.... weniger

Thesaurusschlagwörter
Bundesrepublik Deutschland; Rassismus; Diskriminierung; Grundgesetz; Gesetzesnovellierung

Klassifikation
Recht

Freie Schlagwörter
Rassistische Diskriminierung; Grundgesetz

Sprache Dokument
Deutsch

Publikationsjahr
2020

Erscheinungsort
Berlin

Seitenangabe
36 S.

Schriftenreihe
Analyse / Deutsches Institut für Menschenrechte

ISBN
978-3-946499-74-9

Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet

Lizenz
Creative Commons - Namensnennung, Nicht kommerz., Keine Bearbeitung 4.0


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