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%T Betriebsärzte im Arbeitsschutz - ein Beitrag zur Primärprävention?
%A Rosenbrock, Rolf
%E Deppe, Hans-Ulrich
%E Gerhardt, Uta
%E Novak, Peter
%P 164-187
%D 1982
%I Campus Verl.
%@ 3-593-33104-7
%X In dem Beitrag wird untersucht, inwieweit der Betriebsärztliche Dienst eine präventive Funktion hinsichtlich arbeitsbedingter Erkrankungen auf der Basis der Funktionsbestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes von 1973 einnehmen kann. Es wird gefragt, ob das Bewußtsein und das Handeln von Ärzten, Beschäftigtenvertretern und Beschäftigten von anderen als den gesetzlichen Regelungen bestimmt wird. Zunächst wird die gesundheitspolitische Ausgangslage dargestellt, indem das Arbeitssicherheitsgesetz, das dadurch geschaffene System des betrieblichen Arbeitsschutzes, die zahlenmäßige Entwicklung der betriebsärztlich betreuten Arbeitnehmer und das Krankheitsgeschehen beschrieben werden. Die verschiedenen Dimensionen der Reichweite des Gesetzes werden angesprochen, um dann die wichtigsten strukturbedingten Bestimmungsgründe der Möglichkeiten und Grenzen gesundheitspolitisch präventiven Handelns von Betriebsärzten im Rahmen der gesetzlich normierten Strukturen zu analysieren. Vier Bereiche werden untersucht: (1) die Dominanz kurzfristiger einzelwirtschaftlicher Interessen über Gesundheitsinteressen der Beschäftigten; (2) die Dominanz professioneller Sichtweise über die Belastungserfahrung der Betroffenen; (3) die Einbindung der Belegschaftsvertretung in die professionell dominierte Struktur des Arbeitsschutzes; (4) Passivierung, Individualisierung und Entpolitisierung der Beschäftigten. Aus den Überlegungen werden Voraussetzungen einer präventiven Gesundheitspolitik im Betrieb entwickelt. Insgesamt wird dem Wissen über arbeitsbedingte Erkrankungen eine primäre präventive Bedeutung beigemessen. (RW)
%C DEU
%C Frankfurt am Main
%G de
%9 Sammelwerksbeitrag
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info