SSOAR Logo
    • Deutsch
    • English
  • Deutsch 
    • Deutsch
    • English
  • Einloggen
SSOAR ▼
  • Home
  • Über SSOAR
  • Leitlinien
  • Veröffentlichen auf SSOAR
  • Kooperieren mit SSOAR
    • Kooperationsmodelle
    • Ablieferungswege und Formate
    • Projekte
  • Kooperationspartner
    • Informationen zu Kooperationspartnern
  • Informationen
    • Möglichkeiten für den Grünen Weg
    • Vergabe von Nutzungslizenzen
    • Informationsmaterial zum Download
  • Betriebskonzept
Browsen und suchen Dokument hinzufügen OAI-PMH-Schnittstelle
JavaScript is disabled for your browser. Some features of this site may not work without it.

Download PDF
Volltext herunterladen

(1.288 MB)

Zitationshinweis

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgenden Persistent Identifier (PID):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-444082

Export für Ihre Literaturverwaltung

Bibtex-Export
Endnote-Export

Statistiken anzeigen
Weiterempfehlen
  • Share via E-Mail E-Mail
  • Share via Facebook Facebook
  • Share via Bluesky Bluesky
  • Share via Reddit reddit
  • Share via Linkedin LinkedIn
  • Share via XING XING

Zentralamerikas Jugendbanden: "Maras" in Honduras, El Salvador und Guatemala

[Arbeitspapier]

Peetz, Peter

Körperschaftlicher Herausgeber
Institut für Iberoamerika-Kunde

Abstract

"In El Salvador hat das Parlament Ende letzten Jahres ein neues Gesetz verabschiedet, nach dem die Mitgliedschaft in einer mara (Jugendbande, Streetgang) mit zwei bis fünf Jahren Gefängnis bestraft wird. Dem oder der Beschuldigten muss keine konkrete Straftat nachgewiesen werden. Einige Monate zuvor... mehr

"In El Salvador hat das Parlament Ende letzten Jahres ein neues Gesetz verabschiedet, nach dem die Mitgliedschaft in einer mara (Jugendbande, Streetgang) mit zwei bis fünf Jahren Gefängnis bestraft wird. Dem oder der Beschuldigten muss keine konkrete Straftat nachgewiesen werden. Einige Monate zuvor hatte der honduranische Kongress einstimmig eine ähnliche Regelung beschlossen. Mitte Januar 2004 unterzeichneten die Präsidenten von Guatemala, El Salvador, Honduras und Nikaragua ein Abkommen, in dem sie sich auf eine engere Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Mitgliedern der Jugendbanden Mara Salvatrucha und Mara 18 einigten. 70.000 bis 500.000 junge Menschen in Zentralamerika -die Schätzungen gehen sehr weit auseinander- werden damit praktisch mit Terroristen und Mafiosi gleichgesetzt. Was veranlasst die Staaten zu derart massiven Reaktionen? Wo liegen die sozialen und psychosozialen Ursachen für das Phänomen der Jugendbanden? Kann angesichts der großen Zahl bewaffneter mara-Mitglieder und immer repressiverer Gegenmaßnahmen der Regierungen von einem neuen Bürgerkrieg in Zentralamerika gesprochen werden?" (Brennpkt. Lat.am/DÜI)... weniger

Thesaurusschlagwörter
Jugend; El Salvador; Lateinamerika; Honduras; Guatemala; Kriminalität; Gewaltbereitschaft; Opfer; Gewaltkriminalität; Tötungsdelikt; Arbeitslosigkeit; soziale Lage; Drogenkriminalität; Symbol; Jugendgruppe; Sprache; Kleidung; soziales Netzwerk; innere Sicherheit; kollektive Identität; Staat; Gesetz; Sozialisierung; Resozialisierung; nichtstaatliche Organisation

Klassifikation
politische Willensbildung, politische Soziologie, politische Kultur
soziale Probleme

Sprache Dokument
Deutsch

Publikationsjahr
2004

Erscheinungsort
Hamburg

Seitenangabe
S. 49-63

Schriftenreihe
Brennpunkt Lateinamerika, 5

ISSN
1437-6091

Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet

Lizenz
Creative Commons - Namensnennung, Nicht-kommerz.


GESIS LogoDFG LogoOpen Access Logo
Home  |  Impressum  |  Betriebskonzept  |  Datenschutzerklärung
© 2007 - 2025 Social Science Open Access Repository (SSOAR).
Based on DSpace, Copyright (c) 2002-2022, DuraSpace. All rights reserved.
 

 


GESIS LogoDFG LogoOpen Access Logo
Home  |  Impressum  |  Betriebskonzept  |  Datenschutzerklärung
© 2007 - 2025 Social Science Open Access Repository (SSOAR).
Based on DSpace, Copyright (c) 2002-2022, DuraSpace. All rights reserved.
 

 

Diese Webseite verwendet Cookies. Die Datenschutzerklärung bietet Ihnen weitere Informationen, auch über Ihr Widerspruchsrecht.