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Das Hamburger Hochschulmodernisierungsgesetz: eine wissenschaftlich-psychologische Betrachtung

The Hamburg University Modernization Act: an analysis from the aspects of science and psychology
[Forschungsbericht]

Witte, Erich H.

Körperschaftlicher Herausgeber
Universität Hamburg, Fak. für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft, FB Psychologie, Arbeitsbereich Sozialpsychologie

Abstract

"Die Aufgabe dieser Studie besteht darin, aus der Sicht einer Verhaltenswissenschaft, der Psychologie, den Gesetzestext zu betrachten. In Gesetzestexten werden vielfach Annahmen über menschliches Verhalten gemacht, die aus einer naiven Psychologie resultieren, zu denen aber bereits Forschungen vorli... mehr

"Die Aufgabe dieser Studie besteht darin, aus der Sicht einer Verhaltenswissenschaft, der Psychologie, den Gesetzestext zu betrachten. In Gesetzestexten werden vielfach Annahmen über menschliches Verhalten gemacht, die aus einer naiven Psychologie resultieren, zu denen aber bereits Forschungen vorliegen, die diese Annahmen falsifizieren, zumindest aber deutlich einschränken. Es geht also nicht um eine politische Debatte über Werte, sondern um eine Sachdebatte über Verhaltensgesetze, empirische Diagnosen und Interventionen. Aus dieser Sichtweise heraus stellt die Tätigkeit des Hochschulrates eine deutliche Überforderung dar. Auf ehrenamtlicher Basis kann man einen Beirat konzipieren, der sehr wohl die externen Sichtweisen aus der Gesellschaft einbringen kann, ohne eine definitive Interessenvertretung in diesem Gremium. Ein Hochschulrat mit der Fülle von Kompetenzen und Aufgaben ist auf einer ehrenamtlichen Basis nicht realisierbar. Die Anforderungen an die Personen, ihre Motivationslage und die erwünschten Kompetenzen sind in der vorliegenden Konzeption nicht einzulösen. Der Vorschlag zur Stärkung der Dekane erweist sich auf dem Hintergrund der empirischen Forschung als naiv. Alternativen hierzu werden vorgeschlagen. Die Ideen zur Vermeidung von Langzeitstudierenden sind nicht sehr einfallsreich. Bereits die Diagnose erweist sich als sachlich ungeeignet. Die Verhaltenssteuerung durch Sanktionen ist viel zu einfach. Kreative Ideen in diesem Kontext wären sehr wichtig. Überlegungen hierzu werden angedeutet. Die stärkere Einbeziehung der Studierenden in die Gestaltung der Lehre und damit in eine stärkere Übernahme der Verantwortung für das Studium wird diskutiert. Andere Vorschläge erweisen sich als nützlich, insbesondere die Möglichkeit, externe kaufmännische Geschäftsführer zu bestellen. Auch die Flexibilität der Professorenbesoldung, aber nicht nur diese, wäre nützlich. Insgesamt ist jedoch das Hochschulmodernisierungsgesetz aus der Sicht der Psychologie erheblich zu überarbeiten, um die angestrebten Ziele auch erreichen zu können. Dabei kann man sicherlich auch auf der Ebene der Ziele eine Wertdiskussion führen, wie sie im Augenblick stattfindet. Festzuhalten bleibt: Gesetzliche Regelungen, die Verhaltensgesetze missachten, sind in ihrer Auswirkung nicht vorhersehbar. Sie sollten vermieden werden. Deshalb ist das Hochschulmodernisierungsgesetz in der vorgeschlagenen Richtung weiterzuentwickeln." (Autorenreferat)... weniger

Thesaurusschlagwörter
Hochschulpolitik; Hamburg; Gesetz; Hochschule; Hochschulverwaltung; Verhaltensmuster; Ehrenamt; Studiendauer; Sanktion; Bundesrepublik Deutschland

Klassifikation
angewandte Psychologie
Bildungswesen tertiärer Bereich

Methode
anwendungsorientiert; Theorieanwendung

Sprache Dokument
Deutsch

Publikationsjahr
2002

Erscheinungsort
Hamburg

Seitenangabe
14 S.

Schriftenreihe
Hamburger Forschungsberichte zur Sozialpsychologie (HaFoS), 41

Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet

Lizenz
Deposit Licence - Keine Weiterverbreitung, keine Bearbeitung

DatenlieferantDieser Metadatensatz wurde vom Sondersammelgebiet Sozialwissenschaften (USB Köln) erstellt.


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