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%T Freiheit und Sicherheit: Grenzen der präventiven Telekommunikationsüberwachung
%A Adamski, Heiner
%J GWP - Gesellschaft. Wirtschaft. Politik
%N 4
%P 459-467
%V 54
%D 2005
%@ 2196-1654
%~ Verlag Barbara Budrich
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-103187-4
%X Manche Politiker und Polizeikreise fordern angesichts zunehmender Bedrohungen mehr und weiter reichende Erlaubnisse polizeilicher Arbeit. In den Ländern - die für den größten Teil der Polizeigesetzgebung zuständig sind - gibt es dazu viele Planungen. In einem Polizeigesetz (Niedersachsen) wurde eine vorbeugende Überwachung der Telekommunikation vorgesehen und damit der Polizei die Möglichkeit gegeben, ohne Tatverdacht und nur aufgrund der Vermutung einer künftigen Gefährlichkeit Telefone abzuhören und Verbindungsdaten und Standorterkennungen von Handys sowie den E-Mail- und SMS-Verkehr auszuwerten. Ein Richter hat gegen Bestimmungen des Niedersächsischen Polizeigesetzes eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat dann Regelungen zur präventiven Telekommunikationsüberwachung als nichtig erklärt. Es hat versucht, eine Balance im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit finden.
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%G de
%9 Zeitschriftenartikel
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info