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Freiheit und Sicherheit: Grenzen der präventiven Telekommunikationsüberwachung

[Zeitschriftenartikel]

Adamski, Heiner

Abstract

Manche Politiker und Polizeikreise fordern angesichts zunehmender Bedrohungen mehr und weiter reichende Erlaubnisse polizeilicher Arbeit. In den Ländern - die für den größten Teil der Polizeigesetzgebung zuständig sind - gibt es dazu viele Planungen. In einem Polizeigesetz (Niedersachsen) wurde eine... mehr

Manche Politiker und Polizeikreise fordern angesichts zunehmender Bedrohungen mehr und weiter reichende Erlaubnisse polizeilicher Arbeit. In den Ländern - die für den größten Teil der Polizeigesetzgebung zuständig sind - gibt es dazu viele Planungen. In einem Polizeigesetz (Niedersachsen) wurde eine vorbeugende Überwachung der Telekommunikation vorgesehen und damit der Polizei die Möglichkeit gegeben, ohne Tatverdacht und nur aufgrund der Vermutung einer künftigen Gefährlichkeit Telefone abzuhören und Verbindungsdaten und Standorterkennungen von Handys sowie den E-Mail- und SMS-Verkehr auszuwerten. Ein Richter hat gegen Bestimmungen des Niedersächsischen Polizeigesetzes eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat dann Regelungen zur präventiven Telekommunikationsüberwachung als nichtig erklärt. Es hat versucht, eine Balance im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit finden.... weniger

Thesaurusschlagwörter
Bundesverfassungsgericht; Polizei; Gewaltmonopol; Telekommunikation; Observation; Bundesrepublik Deutschland

Klassifikation
Recht

Sprache Dokument
Deutsch

Publikationsjahr
2005

Seitenangabe
S. 459-467

Zeitschriftentitel
GWP - Gesellschaft. Wirtschaft. Politik, 54 (2005) 4

ISSN
2196-1654

Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet (peer reviewed)

Lizenz
Creative Commons - Namensnennung 4.0


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