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%T Der Mensch der Menschenrechte: Transzendenzbegriff, Erfahrungskategorie, Ordnungskonstruktion? %A Poferl, Angelika %E Villa, Paula-Irene %D 2023 %K Frauenrechte; Globalität und Lokalität; cosmopolitan entitlements %@ 2367-4504 %U https://publikationen.soziologie.de/index.php/kongressband_2022/article/view/1744/1958 %X Der Mensch der Menschenrechte kann nicht vorausgesetzt werden - weder als ahistorisch bestimmbare Substanz noch als delokalisierte Entität. Zwar ist die Sprache der Menschenrechte universalistisch angelegt, was die historischen, politischen, kulturellen und sozialen Hintergründe des Sprechens über den Menschen oft vergessen lässt. Ihr Gegenstand - der menschenrechtlich gefasste Mensch - verweist jedoch allenfalls auf eine kontingente Konstruktion mit universalistischem Anspruch, womit Ambivalenzen und Widersprüche des menschenrechtlichen Menschenbildes, seiner Genese, Diskursivierung, Institutionalisierung und Subjektivierung verbunden sind. Über normative Formierungswirkungen hinaus kommen Prozesse der Selbst-Subjektivierung, der Aneignung menschenrechtlicher Interpretations- und Deutungshorizonte in konkreten, lokalen und kulturellen Kontexten, in den Blick. Den menschenrechtlichen Transzendenzen einerseits korrespondieren existenzielle Erfahrungen des Mensch-Seins andererseits. Gleichwohl ist das Entsprechungsverhältnis von objektiver und subjektiver Wirklichkeit offen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie aus menschenrechtlich gerahmten Formen des Humanen humane Formen der Welt- und Wirklichkeitserfahrung werden können. Mit anderen Worten: was die soziale und subjektive Bedeutung der Menschenrechte ausmacht. %C DEU %G de %9 Konferenzbeitrag %W GESIS - http://www.gesis.org %~ SSOAR - http://www.ssoar.info