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%T Der unabhängige Monitoring-Mechanismus im reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS): Art. 10 der Screening Verordnung (VO 2024/1356) und Art. 43 Abs. 4 der Asylverfahrensverordnung (VO 2024/1348)
%P 4
%D 2024
%~ Deutsches Institut für Menschenrechte
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-98365-6
%X Das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) sieht die Einrichtung eines unabhängigen Monitoring-Mechanismus für die Screening-Verfahren und das Asylgrenzverfahren vor. In Deutschland gibt es einen solchen Mechanismus bisher nicht. Die Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte erläutert, welche Aufgaben dieser Monitoring-Mechanismus hat, wer als Träger für den Mechanismus in Frage kommt und was diesbezüglich im Umsetzungsgesetz zum GEAS geregelt werden sollte.
%C DEU
%C Berlin
%G de
%9 Stellungnahme
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info