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%T Der unabhängige Monitoring-Mechanismus im reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS): Art. 10 der Screening Verordnung (VO 2024/1356) und Art. 43 Abs. 4 der Asylverfahrensverordnung (VO 2024/1348) %P 4 %D 2024 %~ Deutsches Institut für Menschenrechte %> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-98365-6 %X Das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) sieht die Einrichtung eines unabhängigen Monitoring-Mechanismus für die Screening-Verfahren und das Asylgrenzverfahren vor. In Deutschland gibt es einen solchen Mechanismus bisher nicht. Die Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte erläutert, welche Aufgaben dieser Monitoring-Mechanismus hat, wer als Träger für den Mechanismus in Frage kommt und was diesbezüglich im Umsetzungsgesetz zum GEAS geregelt werden sollte. %C DEU %C Berlin %G de %9 Stellungnahme %W GESIS - http://www.gesis.org %~ SSOAR - http://www.ssoar.info