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@book{ 2021,
 title = {Stellungnahme zu Artikel 1 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) des Senatsbeschlusses eines Gesetzes zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Reche von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin vom 08.06.2021},
 year = {2021},
 series = {Stellungnahme / Deutsches Institut für Menschenrechte},
 pages = {20},
 address = {Berlin},
 publisher = {Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-73691-9},
 abstract = {Im Jahr 2014 veröffentlichte die Monitoring-Stelle die Ergebnisse der Normenprüfung zum Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) als „Expertise für ein Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin“. Bei 17 der 18 Vorschriften des LGBG wurde Änderungsbedarf festgestellt, so dass die Monitoring-Stelle zirka 55 Änderungsvorschläge unterbreitete. Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass die Ergebnisse der Normenprüfung des LGBG, welche regelmäßig mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erörtert wurden, Eingang in den aktuellen Entwurf gefunden haben. Dies ist jedoch noch nicht in ausreichendem Maße geschehen. Die folgenden Ausführungen zeigen neben den entscheidenden Neuerungen die aus Sicht der Monitoring-Stelle bestehenden Kritikpunkte im Gesetzentwurf auf.},
 keywords = {Behinderter; handicapped; Behinderung; disability; UNO; UNO; Gleichberechtigung; equality of rights; gesetzliche Regelung; statuary regulation; Berlin; Berlin}}