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@book{ Bendiek2019,
 title = {Grenzverschiebungen in Europas Außen- und Sicherheitspolitik: rechtsstaatliche Defizite überwinden},
 author = {Bendiek, Annegret and Bossong, Raphael},
 year = {2019},
 series = {SWP-Studie},
 pages = {31},
 volume = {19/2019},
 address = {Berlin},
 publisher = {Stiftung Wissenschaft und Politik -SWP- Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit},
 issn = {1611-6372},
 doi = {https://doi.org/10.18449/2019S19},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-63949-2},
 abstract = {Europas Außen- und Sicherheitspolitik soll effektiver werden. Hierfür muss die exekutive Eigenverantwortlichkeit der EU-Regierungen groß und ihre europarechtliche Einhegung möglichst gering sein - diese Sicht­weise ist nur scheinbar plausibel. Allein eine rechtsstaatlich verankerte EU-Außen- und -Sicherheitspolitik ist realistisch und nachhaltig. Die EU steht unter dem Druck, einerseits menschenrechtliche Standards zu erfüllen, andererseits Forderungen nach Begrenzung von Migration. Dabei werden drei Trends evident: Erstens trifft die EU neue Arrangements mit Drittstaaten, um Migration zu kontrollieren. Zweitens setzt sie GASP-/GSVP-Missionen für die Grenzsicherung ein. Drittens agieren die EU-Agenturen Frontex und Europol immer häufiger in der EU-Nachbar­schaft. Die aktuellen Trends in der EU-Außen- und -Sicherheitspolitik stellen eine Herausforderung für den Schutz der Grundrechte dar. Zum Beispiel bleiben GSVP-Missionen, wie die EU-Operation "Sophia" im Mittelmeer, von der gerichtlichen Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof weitgehend ausgenommen. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und beim Internatio­nalen Strafgerichtshof sind gegen Italien und die EU bereits Klagen ein­gereicht worden wegen Beihilfe zu Menschenrechtsverletzungen in Libyen. Wer das internationale Recht nicht respektiert, bedroht zugleich die innerstaatliche Rechtsstaatlichkeit. Das gilt auch für die EU. Die EU sollte den Prozess eines formellen Beitritts zur Europäischen Menschenrechtskonvention wieder aufnehmen. Die rechtlichen Grenzen und die Leistungsfähigkeit der EU-Außen- und -Sicherheitspolitik würden klarer gezogen. Die deutsche Ratspräsidentschaft 2020 sollte sich dafür einsetzen, die europäische Außen- und Sicherheitspolitik rechtsstaatlich zu verankern. (Autorenreferat)},
 keywords = {EU; political factors; foreign policy; Menschenrechte; Verteidigungspolitik; Rechtsstaat; GASP; constitutional state; politische Faktoren; CSDP; human rights convention; CFSP; political program; Entwicklung; development; defense policy; political actor; Strategie; security policy; EU; Menschenrechtskonvention; Sicherheitspolitik; GSVP; human rights; politisches Programm; strategy; politischer Akteur; Konzeption; Außenpolitik; conception}}