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@book{ 2015,
 title = {Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III: Abschlussbericht},
 year = {2015},
 series = {Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales},
 pages = {XXIII, 295},
 volume = {FB453},
 address = {Tübingen},
 publisher = {Bundesministerium für Arbeit und Soziales},
 issn = {0174-4992},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-47135-3},
 abstract = {Die Berufseinstiegsbegleitung ist mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zum 1. April 2012 dauerhaft in das SGB III eingefügt worden. Sie dient als "Begleitungsinstrument" für den Übergang von förderungsbedürftigen Schülerinnen und Schülern allgemeinbildender Schulen in die Berufsausbildung. Ein Berufseinstiegsbegleiter unterstützt jeweils bis zu 20 Teilnehmende bei dem Erreichen des Schulabschlusses, der Berufsorientierung und -wahl, der Suche nach einer Ausbildungsstelle und der Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Vom 1. Februar 2009 bis zum 31. Juli 2013 wurden 55.551 Personen mit der Berufseinstiegsbegleitung nach dem früheren § 421s SGB III gefördert. Die Evaluation der Maßnahme auf der damaligen Grundlage hat ergeben, dass sich rund 30 Monate nach dem planmäßigen Schulende fast zwei Drittel der Teilnehmenden (64,5 %) in einer Berufsausbildung befanden. Sechs Monate nach dem planmäßigen Schulabgang war dies erst bei 24,0% der Teilnehmenden der Fall. Die Wirkungsanalyse hat gezeigt, dass die Berufseinstiegsbegleitung vor allem langfristig positive Effekte hat. Eine Erhöhung der Wahrscheinlichkeit eines Übergangs in eine Berufsausbildung ergibt sich in erster Linie ab zwei Jahren nach dem planmäßigen Schulabschluss. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Teilnehmenden schulische sowie berufsorientierende Angebote wahrnehmen. Ein durchweg positiver Effekt der Berufseinstiegsbegleitung wird bezüglich des Herausbildens eines realistischen Berufswunsches festgestellt. Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben aus den Zwischenberichten und dem Endbericht der Forscher Konsequenzen für die Umsetzung der alten Maßnahmen und für das neue ESF-Bundesprogramm "Kofinanzierte Berufseinstiegsbegleitung" gezogen. Die von den Forschern gesehenen Potenziale zur Verbesserung der Maßnahme durch eine stärkere Kontinuität der Begleitung wurden insbesondere durch eine längerfristige Ausschreibung gezogen. Die Bundesagentur für Arbeit hat im November 2014 die Ausschreibung für drei Kohorten mit der Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre gestartet. So erhalten die Träger und Berufseinstiegsbegleiter mehr Planungssicherheit.},
 keywords = {Bundesrepublik Deutschland; Berufsorientierung; vocational guidance; social work; female pupil; social support; career aspiration; school graduation; training; Schulabschluss; pupil; Federal Republic of Germany; Code of Social Law; Schülerin; vocational promotion; berufliche Integration; Sozialgesetzbuch; occupational integration; Ausbildungsförderung; Schüler; government promotion of vocational training; Förderungsprogramm; promotional program; Sozialarbeit; Berufswahl; Berufswunsch; Ausbildung; Berufsanfänger; statuary regulation; Schule; career start; occupational choice; school; job entrant; soziale Unterstützung; Berufsförderung; Berufseinmündung; gesetzliche Regelung}}