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%T Systeme der nicht-staatlichen Alterssicherung in Großbritannien
%A Davy, Ulrike
%P 28
%V 4
%D 2003
%= 2013-08-07T09:00:00Z
%~ USB Köln
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-406311
%X Die öffentlichen Ausgaben für staatliche Alterssicherung sind in Großbritannien außergewöhnlich niedrig. Gemessen in Anteilen am Bruttoinlandsprodukt liegen die Ausgaben relativ stabil bei 5,5%; der EU-Durchschnitt liegt bei etwa 10,4%. Während die Ausgaben in den Mitgliedstaaten der EU tendenziell steigen, insbesondere in Deutschland, rechnet man in Großbritannien mit einem (relativen) Absinken der Ausgaben. Vor diesem Hintergrund erörtert der Beitrag die Systeme der nicht-staatlichen Alterssicherung in Großbritannien. Nach der britischen Terminologie liegen der Alterssicherung in Großbritannien drei Säulen oder Schichten zugrunde. Die erste (staatlich organisierte) Säule garantiert allen Versicherten einen Anspruch auf einen für alle gleichen Geldbetrag (staatliche Basisrente). Die zweite (ebenfalls staatlich organisierte) Säule gewährleistet allen Beschäftigten einen Anspruch auf eine zusätzliche, einkommensabhängige Rente (staatliche Zusatzrente). Die dritte Säule umfasst die nicht-staatliche Alterssicherung, genauer: die betriebliche und die individuell-private Alterssicherung. Die mehr als 100-jährige Geschichte der nicht-staatlichen Alterssicherung wird anhand der rentenpolitischen Reformen seit den 1970er Jahren von Old Labour, Konservativen sowie New Labour beschrieben, die für die Verbindung zwischen staatlicher und nichtstaatlicher Alterssicherung besonders bedeutsam sind. Nach geltendem britischen Recht gliedert sich die nicht-staatliche Alterssicherung grob in betriebliche und private Alterssicherung, die betriebliche Alterssicherung wiederum in Alterssicherung im privaten und im öffentlichen Sektor. Die Systeme der nicht-staatlichen Alterssicherung sind nicht allen Erwerbstätigen zugänglich; sie sind auch nicht für alle attraktiv: Zugang zu einem betrieblichen Rentensystem haben nur Beschäftigte, deren Arbeitgeber ein solches System anbietet. Unternehmen mit wenigen Beschäftigten tun dies oft nicht. Perspektivisch betrachtet gibt es auf dem Gebiet der nicht-staatlichen Alterssicherung einige Entwicklungen, die von der britischen Regierung mit Sorge beobachtet werden: Die Zahl der Beschäftigten, die einem betrieblichen Rentensystem angeschlossen sind, geht ständig zurück. Das gilt insbesondere für die Beschäftigten im privaten Sektor. Als Reaktion legt die Regierung 2002 zwei Papiere vor, in denen sie der Rentenindustrie unter den Schlagworten 'simplicity, security and choice' signalisiert, zur Deregulierung bereit zu sein. Die Entwicklungen in Großbritannien sind für Deutschland von beträchtlichem Interesse. In Großbritannien setzt der Staat seit langem auf einen (staatlichen und privaten) Wohlfahrtsmix, eine Option, die der deutsche Gesetzgeber erst unlängst verstärkt ins Auge gefasst hat. (ICG2)
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%9 Arbeitspapier
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