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%T Die Reform des Risikoausgleichs als Vorbedingung für die Aufhebung des Kontrahierungszwangs?
%A Spycher, Stefan
%J Schweizerische Ärztezeitung
%N 31
%P 1630-1635
%V 85
%D 2004
%= 2012-06-25T16:40:00Z
%~ USB Köln
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-380236
%X "In einem Krankenversicherungssystem mit vorgegebenem Grundleistungspaket,
Versicherungsobligatorium, Vorschrift zur Pro-Kopf-Einheitsprämie in
jeder Versicherung und Wettbewerb zwischen den Versicherern ist die Etablierung
eines Risikoausgleichs zwischen den Versicherern zwingend notwendig,
damit der Wettbewerb funktionieren kann. Der Schweizerische Risikoausgleich
mit den Faktoren Alter, Geschlecht und Region genügt dabei den Anforderungen
an einen guten Risikoausgleich nicht. In der Folge konzentrieren
sich die Versicherer auf die Selektion gesunder Versicherter statt auf das Management
der Gesundheitskosten. Der Wettbewerb zwischen den Versicherern
erfüllt die Erwartungen nicht. Eine Reform des Risikoausgleichs ist daher notwendig
und kann aufgrund der vorhandenen Untersuchungen auch umgesetzt
werden. Die geplante Aufhebung des Kontrahierungszwangs im ambulanten
Bereich schafft für die Versicherer eine neue Möglichkeit der Risikoselektion,
indem Ärztinnen und Ärzten mit kränkeren Patienten/-innen ein Vertragsabschluss
verweigert werden kann. Der Kontrahierungszwang kann daher nur
dann aufgehoben werden, wenn der Risikoausgleich stark verbessert wird." [Autorenreferat]
%C CHE
%G de
%9 Zeitschriftenartikel
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info