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%T Verfassungsgerichte in Westafrika: unabhängige Krisenmanager?
%A Heyl, Charlotte
%A Stroh, Alexander
%E Heyl, Charlotte ; Stroh, Alexander
%P 8
%V 1
%D 2014
%@ 1862-3603
%~ GIGA
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-369467
%X Am 15. November 2013 verkündete der Oberste Gerichtshof Guineas das endgültige Ergebnis der Parlamentswahlen vom 28. September. Der Gerichtshof war während der Transitionsphase mit der Kontrolle der Wahlen betraut. Er wurde heftig kritisiert und seine Unabhängigkeit wurde angezweifelt. Das Parlament hat nun den Auftrag, die Transitionsphase abzuschließen und ein unabhängiges Verfassungsgericht einzurichten, das Verlauf und Ergebnisse künftiger Wahlen prüfen wird. Alle ehemaligen Kolonien Frankreichs in Westafrika haben seit den Jahren der politischen Wende 1989/90 eigenständige Verfassungsgerichte eingerichtet. Ihre formale Organisation und Aufgabenstellung ist in hohem Maß vom politischen Kräfteverhältnis zum Zeitpunkt ihrer Einrichtung abhängig. Verfassungsgerichte sind auch politische Akteure. Sie können eine wichtige Rolle beim Zusammenwirken der Staatsgewalten spielen und damit zur Stabilität des politischen Systems beitragen. Der internationale Kontext hat in Westafrika zur Einrichtung eigenständiger Verfassungsgerichte nach französischem Vorbild geführt. Ob die neuen Verfassungsgerichte unabhängiger von der jeweiligen Regierung sind als das (damalige) französische Modell, ist von innenpolitischen Faktoren abhängig. Die faktische Rolle von Verfassungsgerichten in einem demokratischen Kontext wird durch die formale Stärke oder Schwäche der Institution beeinflusst, aber auch von historischen Erfahrungen. Die Politik bei der Ernennung der Richter ist zentral für die Stärkung der Rolle von Verfassungsgerichten beim Management politischer Krisen. Abgesehen von den formalen Regelungen können Verfassungsgerichte nur unter der Bedingung eines dauerhaft lebendigen politischen Wettbewerbs unabhängig bleiben.
%C DEU
%C Hamburg
%G de
%9 Arbeitspapier
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info