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%T Berufliche Teilhabe von Frauen mit (unterschiedlichen) Behinderungen unter der besonderen Berücksichtigung von Frauen mit Betreuungspflichten: wissenschaftliche Begleitung zur Umsetzung des SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
%A Schön, Elke
%A Richter-Witzgall, Gudrun
%A Klein, Birgit
%P 392
%V F319
%D 2004
%@ 0174-4992
%= 2012-05-03T14:35:00Z
%~ USB Köln
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-367318
%X Im Rahmen des Forschungsprojektes wurde untersucht, wie sich die stärkere Ausrichtung des Rehabilitations- und des beruflichen Teilhaberechts durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) auf die Belange und Bedürfnisse behinderter Frauen auswirkt. Hierzu werden zunächst die frauenfördernden Dimensionen und einzelne gesetzliche Regelungen beleuchtet. Es folgen Ausführungen zum methodologischen Zugang und Verständnis, wobei das Konzept des "Lebensentwurfs", das Lebensweltkonzept und die Biografieforschung als zentrale Kategorien in den Mittelpunkt gestellt wird. Auf der Grundlage von empirischen Erhebungen in den Bundesländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, in zwei neuen Bundesländern - Sachsen und Sachsen-Anhalt -, erfolgt eine exemplarische bundesweite Bestandsaufnahme von (frauengerechten) Modellen, Angeboten und Programmen. Außerdem wurden Teilnehmerinnen an Maßnahmen der Berufsbildungswerke in diesen Bundesländern schriftlich befragt. Im Ergebnis zeigt sich, dass bestimmte Gruppen von Frauen mit Behinderung bisher nicht im Blick der Verantwortlichen sind. Sie treten weder in der Beratung, noch in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, in Qualifizierungen und Umschulungen in Erscheinung. Es sind vor allem alleinerziehende Frauen, Migrantinnen, Frauen ohne Ausbildung, ältere Frauen über 50 Jahre, Frauen aus ländlichen Regionen. Im Rahmen von Modellprojekten werden Konzepte erprobt, die einen niedrigschwelligen Einstieg in Qualifizierung und Beratung bieten und die sozialräumlich ausgerichtet sind. Um den spezifischen Gruppen Teilhabemöglichkeiten zu erschließen, besteht noch erheblicher Bedarf nach konzeptioneller Weiterentwicklung und praktischer Erprobung. Zum Abschluss wurden schließlich länderübergreifende Schlussfolgerungen und Empfehlungen unterbreitet, die Handlungsbedarfe benannt, die nach Paragraph 66 des SGB IX in den Bericht einfließen sollen, den die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften über die Lage von Frauen und Männern mit Behinderung sowie die Entwicklung ihrer Teilhabe vorzulegen hat. (IAB)
%C DEU
%C Dortmund
%G de
%9 Abschlussbericht
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info