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@book{ Kusterer2010,
 title = {Ökonomische Instrumente der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie},
 author = {Kusterer, Günther},
 year = {2010},
 series = {sofia-Studien zur interdisziplinären Institutionenanalyse},
 pages = {144},
 volume = {10-1},
 address = {Darmstadt},
 publisher = {Hochschule Darmstadt, FB Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia)},
 issn = {1439-6874},
 isbn = {978-3-933795-98-2},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-364137},
 abstract = {"Mit der Einführung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 wurde
ein einheitlicher europäischer Ordnungsrahmen für eine nachhaltige Wasserwirtschaft
geschaffen mit dem Ziel bis zum Jahr 2015 im Gemeinschaftsgebiet
den guten Zustand für Gewässer zu erreichen.
Die WRRL enthält erstmals umfassende ökonomische Regelungen, die in der
vorliegenden Arbeit näher untersucht werden. In der Arbeit werden praxisorientierte
Methodenvorschläge für deren Umsetzung entwickelt.
Die wichtigsten ökonomische Instrumente der WRRL sind:
Die Ausarbeitung der kosteneffizientesten Maßnahmenprogramme nach Artikel
11 WRRL: Hierzu werden die statischen und dynamischen Investitionsrechenverfahren
untersucht und es werden Handlungsvorschläge für die Auswahl
der geeigneten Kostenvergleichsrechenverfahren gegeben.
Die Kostendeckung der Wasserdienstleistungen (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung)
nach Artikel 9 WRRL: In Deutschland wird zum Nachweis
der Kostendeckung bisher auf die Regelungen der Kommunalabgabengesetze
(KAG) verwiesen, die allerdings wegen der divergierenden Länderregelungen
für die Gebührenermittlung in den Bundesländern uneinheitlich sind. Für einen
rechtsformunabhängigen und damit vergleichbaren Kostendeckungsgrad
wird empfohlen, diesen nach einheitlichen handelsrechtlichen Grundsätzen zu
ermitteln.
Die Inanspruchnahme von Ausnahmetatbeständen nach Artikel 4 WRRL ist bei
Vorliegen unverhältnismäßig hoher Kosten möglich. Hierzu bedarf es jedoch
der politischen Festlegung eines entsprechenden Verhältnismäßigkeitsmaßstabs,
der aus ökonomischen Größen, z.B. aus der Beurteilung der Zahlungsfähigkeit
der Maßnahmenträger, abgeleitet werden kann.
Die Wirtschaftliche Analyse nach Artikel 5 WRRL soll die ökonomischen
Grundlagendaten erheben. Sie ist bisher nicht bundeseinheitlich geregelt. Die
Umsetzung der Verordnungsermächtigung nach § 23 Abs. 1 Ziffer 12 WHG
(neue Fassung) zur wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzung eröffnet erstmals
die Möglichkeit, den erforderlichen Datenumfang und die ökonomischen
Methoden bundeseinheitlich festzulegen.
Nur durch eine vollständige Betrachtung aller in der Wasserrahmenrichtlinie
enthaltenen ökonomischen Instrumente ist es möglich, ein umweltkostenoptimales
Umsetzungsniveau im Sinne einer rational ausgerichteten Umweltpolitik
zu formulieren, das die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt maximiert." [Autorenreferat]},
 keywords = {Bundesrepublik Deutschland; Wirtschaftlichkeit; Abwasser; EU; Wasserwirtschaft; Europäisches Recht; European Law; Gewässer; water; sustainability; Wasser; water management; Federal Republic of Germany; economic efficiency; Nachhaltigkeit; environmental policy; Umweltpolitik; bodies of water; sewage; Umweltschutz; environmental protection; EU}}