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%T EU-Migrationspolitik - Bremse statt Motor der Liberalisierung
%A Borella, Sara
%P 21
%V 08/10
%D 2008
%@ 1437-1510
%= 2012-05-04T12:57:00Z
%~ USB Köln
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-350057
%X Die Stärkung der Rechte der EU-Bürger in einem Raum der Freiheit und des Rechts erfolgt, so die Verfasserin, bedauerlicherweise durch eine zunehmende Abgrenzung nach außen, d. h. gegenüber Drittstaatsangehörigen. Die Vervollständigung des Gemeinsamen Marktes soll weiter angestrebt werden, darf jedoch nicht zur Errichtung der "Festung Europa" führen. Die Öffnung der Arbeitsmärkte der europäischen Mitgliedstaaten für die Wanderung von EU- und Nicht-EU-Bürgern führt zu mehr Freiheit und Wettbewerb. Die politische Position auf EU-Ebene bezüglich Einwanderung aus Drittstaaten geht durchgehend von dem Ausgangspunkt aus, dass eine wirksame Steuerung über gemeinsame Regeln auf Unionsebene notwendig ist. Auch wenn dies der Fall wäre und grenzüberschreitende Auswirkungen entstehen würden, lässt dies keineswegs direkt auf die Notwendigkeit von kollektiv-politischem Handeln schließen, und die relevante kollektive Ebene, nationalstaatliche oder europäische, wäre ebenfalls nicht automatisch vorbestimmt. Maßnahmen wie die Kontrolle an den Außengrenzen oder die Beobachtung der Migrationsströme bieten sich für eine koordinierte Lösung an. Vorschläge zur Errichtung von Ausländerdatenbanken und zur Koordination der Bekämpfung illegaler Einwanderung scheinen ebenfalls sinnvoll. Diese Aspekte betreffen aber eher organisatorische und verwaltungstechnische Fragen. Eine darüber hinaus gehende, allumfassende Gemeinsame Migrationspolitik ist nicht nötig und eine weit reichende Abgabe von Kompetenzen seitens der Mitgliedstaaten in diesem Politikfeld dementsprechend nicht zu empfehlen. Eine Stärkung des Wettbewerbs zwischen nationalen Migrationspolitiken für die Aufnahme von Einwanderern aus Drittstaaten, so die These, ist hingegen wünschenswert. Der Wettbewerb wird jedoch nicht gefördert, wenn bei den Mitgliedstaaten lediglich die Kompetenz verbleibt, Einwanderungsquoten zu setzen. Diese mehrmals vorzufindende Absicherung, dass den Mitgliedstaaten die Macht über die Einwanderungsmengen nicht entzogen wird, wird vor jedem Zentralisierungsvorschlag ausdrücklich formuliert. Sie soll bedeuten, dass die Mitgliedstaaten die Rolle als Letztentscheider und somit ihre Souveränität bewahren. Diese Kompetenz ist aber nur residual und täuscht eine Gestaltungsmacht vor, die faktisch aufgrund der Zentralisierung nicht mehr vorhanden wäre. (ICF2)
%C DEU
%C Freiburg im Breisgau
%G de
%9 Arbeitspapier
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info