Endnote export

 

%T Evaluierung der arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramme CAST und Mainzer Modell
%A Kaltenborn, Bruno
%A Krug, Gerhard
%A Rudolph, Helmut
%A Weinkopf, Claudia
%A Wiedemann, Eberhard
%P 80
%V 552
%D 2005
%@ 0174-4992
%= 2012-05-29T13:54:00Z
%~ USB Köln
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-340643
%X "Nach einer intensiven öffentlichen Debatte um die Förderung des Niedriglohnsektors im Jahr 1999 hat die Bundesregierung eine Anregung des damaligen nationalen Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit aufgegriffen und das Sonderprogramm 'CAST' (Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten) aufgelegt. Im Rahmen von CAST wurden ab Mitte 2000 zwei Förderkonzepte erprobt. Mit dem Modell der Saar-Gemeinschaftsinitiative des Saarlandes (SGI-Modell) konnten zusätzliche Neueinstellungen von Langzeitarbeitslosen und gering qualifizierten Arbeitslosen insbesondere durch degressive Lohnkostenzuschüsse an Betriebe gefördert werden. Demgegenüber erhielten nach dem so genannten Mainzer Modell Arbeitnehmer/innen, die eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnahmen, bedürftigkeitsgeprüfte, ebenfalls degressive Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. einen Kindergeldzuschlag. Während zunächst beide Förderkonzepte in jeweils einer Arbeitsmarktregion West und Ostdeutschlands erprobt wurden, wurde das SGI-Modell mit der bundesweiten Ausdehnung des Mainzer Modells ab März 2002 zehn Monate früher als ursprünglich geplant eingestellt. Die Laufzeit des Mainzer Modells hingegen wurde mit der bundesweiten Ausdehnung zunächst um ein Jahr bis Ende 2003 verlängert, dann allerdings ebenfalls vorzeitig Ende März 2003 anlässlich der Einführung der so genannten 'Midi-Jobs' (Gleitzone) beendet. Die Intention des Mainzer Modells, durch Bezuschussung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung einen Anreiz für Teilzeitbeschäftigung zu setzen, wurde durch die allgemeingültige Midi-Job-Regelung für Bruttoentgelte zwischen 401 und 800 Euro monatlich ab April 2003 sozialversicherungsrechtlich fortentwickelt. Bei der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch II) werden ab 2005 mit dem Einstiegsgeld (Paragr. 29 SGB II) und der großzügigeren Freistellung von Erwerbseinkommen (Paragr. 30 SGB II) gegenüber dem Mainzer Modell modifizierte Elemente zur Förderung niedriger Erwerbseinkommen eingeführt. Ebenfalls knüpft der Kinderzuschlag nach Paragr. 6a BKKG an die Zuschläge des Mainzer Modells an. Dieser Abschlussbericht umfasst die Evaluierungsergebnisse zu beiden Fördermodellen. In Kapitel 2 steht das Mainzer Modell im Mittelpunkt, in Kapitel 3 das SGI-Modell. In Kapitel 4 wird ein Fazit gezogen." (Textauszug)
%C DEU
%C Berlin
%G de
%9 research report
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info