SSOAR Logo
    • Deutsch
    • English
  • Deutsch 
    • Deutsch
    • English
  • Einloggen
SSOAR ▼
  • Home
  • Über SSOAR
  • Leitlinien
  • Veröffentlichen auf SSOAR
  • Kooperieren mit SSOAR
    • Kooperationsmodelle
    • Ablieferungswege und Formate
    • Projekte
  • Kooperationspartner
    • Informationen zu Kooperationspartnern
  • Informationen
    • Möglichkeiten für den Grünen Weg
    • Vergabe von Nutzungslizenzen
    • Informationsmaterial zum Download
  • Betriebskonzept
Browsen und suchen Dokument hinzufügen OAI-PMH-Schnittstelle
JavaScript is disabled for your browser. Some features of this site may not work without it.

Download PDF
Volltext herunterladen

(externe Quelle)

Zitationshinweis

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgenden Persistent Identifier (PID):
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:385-6789

Export für Ihre Literaturverwaltung

Bibtex-Export
Endnote-Export

Statistiken anzeigen
Weiterempfehlen
  • Share via E-Mail E-Mail
  • Share via Facebook Facebook
  • Share via Bluesky Bluesky
  • Share via Reddit reddit
  • Share via Linkedin LinkedIn
  • Share via XING XING

Rechtsvergleichende und rechtsphilosophische Betrachtungen zur Todesstrafe und der Aussetzung ihrer Vollstreckung in Korea

Observations from the aspects of legal comparison and legal philosphy on the death penalty and the end of its enforcement in Korea
[Arbeitspapier]

Son, Misuk

Körperschaftlicher Herausgeber
Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier

Abstract

Korea ist eines der wenigen modernen demokratischen Länder, in denen die Todesstrafe noch nicht abgeschafft wurde. Diese gilt im koreanischen Recht als Höchststrafe und ist bei besonders schweren Verbrechen vorgesehen. Nicht nur das Strafgesetzbuch, sondern auch strafrechtliche Sondergesetze enthalt... mehr

Korea ist eines der wenigen modernen demokratischen Länder, in denen die Todesstrafe noch nicht abgeschafft wurde. Diese gilt im koreanischen Recht als Höchststrafe und ist bei besonders schweren Verbrechen vorgesehen. Nicht nur das Strafgesetzbuch, sondern auch strafrechtliche Sondergesetze enthalten in zahlreichen Tatbeständen die Todesstrafe, welche im koreanischen Recht nicht nur als abschreckende Rechtsfolge der Straftat vorgesehen ist, sondern auch tatsächlich von den Gerichten im Urteil ausgesprochen und daher auch vollstreckt werden kann. Dabei ist jedoch auf die bemerkenswert positive Tendenz hinzuweisen, dass dies in Korea seit 1998 nicht mehr geschehen ist. Im vorliegenden Beitrag wird versucht, die Todesstrafe nicht nur aus empirischen und pragmatischen Gesichtspunkten zu betrachten, sondern auch von einem fundamentalen Verständnis des Rechts aus zu überprüfen, ob sie eine rechtlich begründbare Strafe darstellt bzw. aus welchen Gründen ihre Abschaffung im Rechtsstaat erforderlich ist. Insofern können die Betrachtungen zur Todesstrafe nicht nur für Korea, sondern auch für alle anderen Länder, die noch die Todesstrafe kennen, fruchtbar gemacht werden. (ICG2)... weniger

Thesaurusschlagwörter
Todesstrafe; Strafaussetzung; Rechtsverständnis; Rechtsanwendung; Rechtsphilosophie; Strafverfolgung; Südkorea; Strafrecht; Menschenrechte; Urteil

Klassifikation
Recht
Philosophie, Theologie

Methode
normativ

Sprache Dokument
Deutsch

Publikationsjahr
2008

Erscheinungsort
Trier

Seitenangabe
24 S.

Schriftenreihe
Rechtspolitisches Forum, 42

ISSN
1616-8828

Status
begutachtet

Lizenz
Deposit Licence - Keine Weiterverbreitung, keine Bearbeitung

DatenlieferantDieser Metadatensatz wurde vom Sondersammelgebiet Sozialwissenschaften (USB Köln) erstellt.


GESIS LogoDFG LogoOpen Access Logo
Home  |  Impressum  |  Betriebskonzept  |  Datenschutzerklärung
© 2007 - 2025 Social Science Open Access Repository (SSOAR).
Based on DSpace, Copyright (c) 2002-2022, DuraSpace. All rights reserved.
 

 


GESIS LogoDFG LogoOpen Access Logo
Home  |  Impressum  |  Betriebskonzept  |  Datenschutzerklärung
© 2007 - 2025 Social Science Open Access Repository (SSOAR).
Based on DSpace, Copyright (c) 2002-2022, DuraSpace. All rights reserved.