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%T Rationale Rechtspolitik und ihre Grenzen
%A Engel, Christoph
%P 40
%V 29
%D 2005
%= 2012-05-29T13:45:00Z
%~ USB Köln
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-325322
%X "Politik gehört nicht in den Hörsaal. Denn praktisch-politische Stellungnahme und wissenschaftliche Analyse politischer Gebilde und Parteistellung ist zweierlei. Die Worte, die man braucht, sind dann nicht Mittel wissenschaftlicher Analyse, sondern politischen Werbens um die Stellungnahme des anderen. Sie sind nicht Pflugscharen zur Lockerung des Erdreiches des kontemplativen Denkens, sondern Schwerter gegen den Gegner: Kampfmittel." Von keinem geringeren als Max Weber stammt diese Philippika gegen jede Wissenschaft von der Politik, die sich nicht strikt auf die Rolle des außenstehenden Beobachters zurückzieht. So vornehm ist ein Professor der Rechte für gewöhnlich nicht, wenn er rechtspolitisch argumentiert. Er sagt vielmehr, was er für das lösungsbedürftige Problem hält, und er schlägt meist auch gleich vor, wie man es machen sollte. Dafür gibt es vermutlich auch psychologische Erklärungen. Mit ostentativem Zweifel kann man keine Prozesse gewinnen. Die Entscheidungsfreudigkeit überträgt sich dann auch auf die Argumentation de lege ferenda. Doch auch normativ spricht viel für diese Aufgabe der Wissenschaft. Sie führt zu einem wohltuenden wissenschaftlichen Paralleldiskurs rechtspolitischer Fragen (Kapitel I). Ist das dahinter stehende Programm einer rationalen Rechtspolitik aber auch einlösbar (Kapitel II)? Die Liste der Hindernisse und Einschränkungen ist lang. Eine Wissenschaft von der guten Rechtspolitik bleibt trotzdem möglich. Sie muss aber sehr viel behutsamer zu Werke gehen (Kapitel III). (ICD2)
%C DEU
%C Trier
%G de
%9 Vortrag
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info