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@book{ Koch2003,
 title = {Mini- und Midi-Jobs als Niedrigeinkommensstrategie in der Arbeitsmarktpolitik: "Erfolgsstory" oder Festschreibung des geschlechtsspezifisch segregierten Arbeitsmarktes},
 author = {Koch, Angelika and Bäcker, Gerhard},
 year = {2003},
 series = {WSI-Diskussionspapier},
 pages = {30},
 volume = {117},
 address = {Düsseldorf},
 publisher = {Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut in der Hans-Böckler-Stiftung},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-319075},
 abstract = {"Die Auseinandersetzungen um die Hartz-Kommission und die „Agenda 2010“ zeigen, dass die in der politischen und wissenschaftlichen Debatte über viele Jahre hinweg so kontrovers diskutierte Strategie, die Probleme auf dem Arbeitsmarkt durch Beschäftigung im Niedrig-lohnbereich zu lösen2, zur politischen Leitlinie rot-grünen Bundesregierung geworden ist. Diese beschäftigungs- und sozialpolitische Orientierung gründet auf der These, dass insbe-sondere im Segment der einfachen Dienstleistungen Beschäftigungspotenziale lägen, deren Ausschöpfen indes durch überzogene arbeitsrechtliche Regulierungen, zu großzügig bemes-sene sozialstaatliche Transfers und zu hohe Beitragsbelastungen verhindert werde. Um diese „sozialstaatsinduzierte Arbeitslosigkeit“ (vgl. Bäcker 2003, 300 ff.) abzubauen und einen breiten Niedriglohnsektor zu etablieren, werden unterschiedliche, sich überlagernde und er-gänzende Wege eingeschlagen:
- Absenkung der Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit, um Arbeitslose zu veranlassen, aus materiellem Druck heraus auch niedrig entlohnte Arbeitsplätze zu besetzen (Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozi-alhilfe auf dem Niveau und unter den Bedingungen der Sozialhilfe);
- erneute Verschärfung der Zumutbarkeitsanforderungen, um die Aufnahme von Niedrig-lohnbeschäftigung auch durch Sanktionen zu erzwingen;
- Ausbau von Leiharbeit (Personal-Service-Agenturen) und prekärer Selbständigkeit (Ich-AGs) als Instrumente der Arbeitsmarktpolitik, um Beschäftigung mit Arbeits- und Ein-kommensbedingungen unterhalb der Normen regulärer Arbeit zu etablieren;
- Einschränkung der Grundsätze von Tarifvorrang und Günstigkeitsprinzip, um auf der Basis betrieblicher Vereinbarungen den Weg zu untertariflich entlohnter Arbeit zu ebe-nen;3
- erweiterte Förderung von Beschäftigung im unteren Einkommens- und Stundenbereich (geringfügige Beschäftigung/“Mini-Jobs“ und „Midi-Jobs“).
Wir werden uns in diesem Beitrag auf den letzt genannten Weg, auf die Förderung von Mini- und Midi-Jobs, und damit auf einen Arbeitsmarktsektor konzentrieren, der seit Beginn der 90er Jahren zu einem quantitativ bedeutsamen Segment der Frauenbeschäftigung geworden ist. Mit der zum 01.04.2003 in Kraft getretenen Neuregelung in diesem Bereich (Zweites Ge-setz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Bundesgesetzblatt 2002) setzt die Bun-desregierung – unter besonderer Berücksichtigung der Förderung sog. haushaltsnaher Dienst-leistungen - zum einen auf die Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse (Mini-Jobs) durch Anhebung der Einkommensgrenze auf 400 Euro. Zum anderen sollen Arbeits-plätze im Einkommensbereich zwischen 400 und 800 Euro durch reduzierte Sozialver-sicherungsbeiträge für Arbeitnehmer/innen geschaffen werden (Midi-Jobs)4. Im Unterschied zu den vorgenannten Wegen der Durchsetzung von Niedriglohnbeschäftigung geht es hier also um Arbeitsverhältnisse mit reduziertem Stundenvolumen, d.h. in aller Regel um Teilzeit-arbeit im unteren Stundenbereich, bei der ein Monatseinkommen von 400 Euro bzw. 800 Eu-ro nicht überschritten wird5." [Textauszug]},
 keywords = {Bundesrepublik Deutschland; Federal Republic of Germany; Segregation; Niedriglohn; geschlechtsspezifische Faktoren; geringfügige Beschäftigung; segregation; labor market policy; low wage; gender-specific factors; Arbeitsmarktpolitik; minimal employment}}