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%T Französische Positionen in der ersten Phase des EU-Konvents: Raum für deutsch-französische Gemeinsamkeiten?
%A Schild, Joachim
%P 31
%V S 26
%D 2002
%= 2011-07-25T13:28:00Z
%~ SWP
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-261731
%X In der französischen Europapolitik der Vergangenheit war nicht selten ein Widerspruch zwischen ambitionierten Vorstellungen zur Zukunft europäischer Politiken einerseits und eher vorsichtigen, stark 'intergouvernementalistisch' geprägten Vorstellungen über die Fortentwicklung der EU-Institutionenordnung andererseits zu beobachten. Dies läßt sich erneut an der Positionsbestimmung französischer Vertreter in der ersten Phase der Arbeit des EU-Reformkonvent festmachen. Aufgrund der stärker 'integrationistischen' Vorstellungen der deutschen Konventsvertreter dürfte die von beiden Regierungen im Rahmen ihrer bilateralen Konsultationen Ende Juli in Schwerin angekündigte enge Abstimmung ihrer Positionen im Konvent keine leichte Übung darstellen. Allerdings lassen die Stellungnahmen der französischen Konventsvertreter und der im Konvent mit einem Vertreter repräsentierten Parteien erkennen, daß in einigen Punkten Bewegung in die französische Debatte gekommen ist. Kontinuität besteht vor allem hinsichtlich des vorrangigen Interesses an einer zentralen, durch Reformen zu stärkenden Stellung des Rates und des Europäischen Rates. Bewegung ist sichtbar hinsichtlich der grundsätzlich gewachsen Bereitschaft, sich auf einen Konstitutionalisierungsprozeß einzulassen und nicht lediglich eine kleinere Vertragsrevision anzustreben; des gestiegenen Interesses an der Wahrung des Subsidiarität- und Verhältnismäßigkeitsprinzps, vor allem in Form einer Suche nach verfahrensmäßigen Garantien für deren Einhaltung. Die Enttabuisierung der europäischen Verfassungsfrage in Frankreich erleichtert die Suche nach deutsch-französischen Gemeinsamkeiten. Übereinstimmung herrscht auch in einem weiteren zentralen Punkt: Frankreich will - ebenso wie Deutschland und andere Mitgliedsländer - die in Nizza proklamierte Grundrechtecharta vertraglich verankern und sie damit rechtsverbindlich machen. Über folgende Kernpunkte ist ein deutsch-französischer Dissens erkennbar: die wünschenswerte Veränderung der Kompetenzverteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten; die Verbesserung europäischer Regierungsfähigkeit über eine Stärkung der Funktionsfähigkeit und Machtstellung des Europäischen Rates oder durch Stärkung der Exekutivbefugnisse der Kommission; die Stellung des Europäischen Parlaments als untergeordneter oder gleichberechtigter Akteur im Verhältnis zum Rat; die Rolle nationaler Parlamentarier auf europäischer Ebene. Bei der Fortentwicklung europäischer Institutionen im Dreieck Rat-Parlament-Kommission erscheinen aus französischer Sicht die Stärkung der politischen Steuerungsfunktion des Europäischen Rates und eine effizienzsteigernde Reform der Ratsarbeit als vordringliche Anliegen. Ohne substantielle Fortschritte in diesem Bereich ist eine Stärkung der Rechte des Europäischen Parlamentes für Paris nicht zustimmungsfähig. Die deutsch-französischen Positionsdifferenzen sind eingebettet in divergierende Leitbilder und 'Verfassungsideen' über effizientes und vor allem legitimes Regieren in Europa. Sie dürften daher nur schwer verhandelbar sein.
%C DEU
%C Berlin
%G de
%9 research report
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info