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%T Ausbildungsförderung und Studiengebühren in Westeuropa
%A Dohmen, Dieter
%A Ulrich, Rüdiger
%P 65
%V 1
%D 1996
%K Bildungsfinanzierung
%= 2011-03-10T17:49:00Z
%~ USB Köln
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-218687
%U http://www.fibs.eu/de/sites/_wgData/FB_001.pdf
%X "In allen 19 Ländern der Europäischen Union und der ehemaligen Europäischen Freihandelszone wird ein Studium durch staatliche Transferleistungen unterstützt. Neben der direkt an die Studierenden ausgezahlten Ausbildungsförderung erhalten in den meisten Ländern auch die Eltern Entlastungen durch Steuerfreibeträge und/oder Kindergeld. Das Gesamtsystem dieser Leistungen ist gerade vor dem Hintergrund der seit dem letzten Jahr in der Bundesrepublik geführten Diskussion über eine Neuregelung der Ausbildungsförderung von besonderem Interesse. Dabei stellen die Höhe der Ausbildungsförderung, deren Bezug zum Elterneinkommen, ihre Zusammensetzung aus (verzinslichen) Darlehen und Zuschuß und die Gefördertenquote ebenso Unterscheidungskriterien dar wie die Leistungen an die Eltern in Form von Kindergeld oder Steuerfreibeträgen. Hierbei zeigt sich zunächst, daß die skandinavischen Länder ihre Studierenden als selbständige Individuen betrachten, die ihre Förderung unabhängig vom Elterneinkommen erhalten. Entsprechend liegt hier die Gefördertenquote größtenteils bei fast 100 Prozent, immer jedoch über 70 Prozent. Auch liegt die Förderungshöhe in allen diesen Ländern deutlich über 1.000 DM pro Monat, allerdings besteht sie auch in größerem Umfang aus (verzinslichen) Darlehen. Einen ähnlichen Förderungsbetrag (fast ausschließlich als Zuschuß) erhalten noch die Studierenden in Liechtenstein, Österreich, der Schweiz und Luxemburg, hier allerdings nur für das obligatorische Auslandsstudium. Trotz der vergleichsweise hohen Förderung werden in Österreich und der Schweiz nur rund 15 Prozent der Studierenden gefördert. Am unteren Ende der Skala liegen die südeuropäischen Länder. So werden in Griechenland nur 7 Prozent der Studierenden mit max. 80 DM gefördert. In Italien werden gar nur 4 Prozent der Studierenden mit Beträgen bis zu 490 DM gefördert. Allerdings erfolgt in Südeuropa die Förderung vor allem durch Realtransfers. Unter 500 DM liegt die Förderung auch in Belgien, Irland, Portugal und Spanien. Die Gefördertenquote beträgt in diesen Ländern zwischen 10 und 23 Prozent (Ausnahme: Irland 65 Prozent), wie auch in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden. Der Förderungshöchstsatz beträgt in Frankreich 610 DM (plus Wohngeld), in Großbritannien 610 bis 750 DM (London), in Deutschland 905 DM und in den Niederlanden 985 DM. Allerdings werden in allen diesen Ländern, mit Ausnahme von Großbritannien und den Niederlanden auch die Eltern unterstützt. Ein Blick auf die Erhebung von Studiengebühren in diesen Ländern zeigt, daß die hierzulande häufig vertretene These, in allen anderen OECD-Ländern würden Studiengebühren erhoben, falsch ist. Nur in knapp der Hälfte der hier untersuchten Länder werden überhaupt Studiengebühren erhoben, aber entweder für geförderte Studierende verringert oder über die Ausbildungsförderung kompensiert." (Autorenreferat)
%C DEU
%C Köln
%G de
%9 research report
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info