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%T Der Schutz geistiger Eigentumsrechte in der Welthandelsordnung: Entwicklungspolitischer Reformbedarf für das TRIPS-Abkommen
%A Liebig, Klaus
%P 4
%V 1
%D 2001
%= 2011-03-29T16:45:00Z
%~ USB Köln
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-194214
%U http://www.die-gdi.de/CMS-Homepage/openwebcms3.nsf/(ynDK_contentByKey)/ENTR-7BSH8A/$FILE/1%202001%20DE.pdf
%X "Das Abkommen zum Schutz handelsrelevanter geistiger Eigentumsrechte (Trade Related Intellectual Property Rights – TRIPS) zählt zu den Bereichen der Welthandelsordnung, die zwischen Industrie- und Entwicklungsländern heftig umstritten sind. Während Industrieländer das Abkommen als Durchbruch beim weltweiten Schutz geistigen Eigentums feiern, befürchten Entwicklungsländer eine Verlangsamung ihres technologischen Aufholprozesses durch steigende Preise für wissensintensive Produkte und erschwerten Zugang zu Know-How.
Geistige Eigentumsrechte erlauben es dem Erfinder, seine Innovation für eine begrenzte Zeit exklusiv zu vermarkten und stellen damit ein wichtiges Anreizinstrument zur Förderung des technischen Fortschritts dar. Der Nachteil besteht darin, daß sie dadurch die gesellschaftlich ebenfalls erwünschte möglichst schnelle Verbreitung von Wissen behindern.
Das TRIPS-Abkommen führt zu einer internationalen Rechtsangleichung im Bereich des geistigen Eigentumsschutzes auf relativ hohem Niveau und zu einer deutlichen Verschärfung des Schutzes in den meisten Entwicklungsländern. Die weniger entwickelten Länder werden Wohlfahrtsverluste erleiden; fortgeschrittenere Entwicklungsländer können von stärkeren Schutzrechten auch profitieren." [Textauszug]
%C DEU
%C Berlin
%G de
%9 Arbeitspapier
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info