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@incollection{ Kötter2008,
 title = {Homo homini agnus: der "gesellschaftsfähige Mensch" als Ziel staatlicher Steuerung?},
 author = {Kötter, Matthias},
 editor = {Rehberg, Karl-Siegbert},
 year = {2008},
 booktitle = {Die Natur der Gesellschaft: Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006. Teilbd. 1 u. 2},
 pages = {3805-3815},
 address = {Frankfurt am Main},
 publisher = {Campus Verl.},
 isbn = {978-3-593-38440-5},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-155367},
 abstract = {"Gegenstand der Betrachtung ist das Leitbild vom 'gesellschaftsfähigen Menschen', wie es sich in den sicherheitsrechtlichen Debatten zur 'Verwahrlosung' der Gesellschaft seit der Mitte der neunziger Jahre abzeichnet. Verwahrlosungstendenzen wurden zunächst am 'Niedergang des öffentlichen Raums' beobachtet und als Folge des mit der Individualisierung einher gehenden Verlusts der Steuerungswirkung kultureller Normen und angemessener Formen sozialer Kontrolle verstanden. Staatliche Gegenstrategien umfassten repressive Maßnahmen ebenso wie 'weiches' Policing. Neuerdings werden Verwahrlosungstendenzen zunehmend im Bereich des Privaten beobachtet, als Gradmesser dienen hier 'beschädigte' und kriminelle Kinder. Erste Vorschläge aus sicherheitsrechtlicher Perspektive zielen auf die verbesserte Kontrolle der Eltern, z.B. bei kinderärztlichen Untersuchungen. Dem verwahrlosenden Individuum gegenüber gestellt wird das Ideal vom 'gesellschaftsfähigen Menschen': Dieser ist in einer Weise normativ sozialisiert, dass er die staatliche Ordnung in natürlicher Weise mitverwirklicht, ohne auf den Einsatz staatlich sanktionierter Kontrollsysteme angewiesen zu sein, weil er keinen Willen zur Regelabweichung entwickelt. Das vom Bundesverfassungsgericht geprägte Bild vom 'gemeinschaftsbezogenen und gemeinschaftsgebundenen Menschen' erhält dabei eine normative Wendung, wenn aus der Sozialität die Pflicht zur Regel- und d.h. Rechtsbefolgung abgeleitet und ein Verstoß als Ausdruck einer 'feindlichen Gesinnung' gewertet wird. Zum Gegenstand staatlicher Steuerungsbemühungen wird damit die Organisation von Sozialisationsprozessen, die den Menschen normativ so prägen, dass das Risiko abweichenden Verhaltens entfällt, so etwa bei der (Re-)Sozialisierung im Strafprozess, in ähnlicher Weise zur Vermeidung von Konflikten bei der Integration von Zuwanderern im sog. Zuwanderungskurs. Doch bereits die allgemeine Schulpflicht verfolgt dieses Anliegen, denn gerade die Schule dient der Herausbildung gemeinsamer Erlebnis- und Verständniswelten für die Schüler und ermöglicht so die Einübung sozialer Normen. Die 'normative Sozialisierung' hat strengen Rechtfertigungsanforderungen zu unterliegen. Denn die Formung des gesellschaftsfähigen Menschen bedeutet einen erheblichen Persönlichkeitseingriff, der sich mit der ordnungsbereitstellenden Funktion staatlicher Herrschaft begründen lässt. Es stellt sich jedoch stets von Neuem die Frage, bis zu welchem Grade normative Parallelwirklichkeiten - im öffentlichen Raum wie im Privaten - in Kauf zu nehmen sind, auch wenn sie teilweise als 'Verwahrlosung' empfunden werden." (Autorenreferat)},
 keywords = {soziale Norm; Persönlichkeitsmerkmal; personality traits; Sozialverträglichkeit; neglect; Menschenbild; social compatibility; image of man; social control; social norm; Sozialisation; resocialization; socialization; Verwahrlosung; Normativität; Resozialisierung; soziale Kontrolle; normativity}}