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@incollection{ Hirschberg2008,
 title = {Gesellschaftliche Partizipation behinderter Menschen: ihr Stellenwert in der WHO-Klassifikation},
 author = {Hirschberg, Marianne},
 editor = {Rehberg, Karl-Siegbert},
 year = {2008},
 booktitle = {Die Natur der Gesellschaft: Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006. Teilbd. 1 u. 2},
 pages = {5756-5772},
 address = {Frankfurt am Main},
 publisher = {Campus Verl.},
 isbn = {978-3-593-38440-5},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-153806},
 abstract = {"In den letzten Jahren hat sich das Recht behinderter Menschen auf Gleichbehandlung als Bürgerinnen und Bürger zunehmend im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert. Dies führte dazu, dass der frühere Fürsorgegedanke gegenüber behinderten Menschen in der Behindertenpolitik hinter neue Ziele zurückgetreten ist. 'Gleichstellung durchsetzen, Selbstbestimmung ermöglichen, Teilhabe verwirklichen' waren die zentralen Aussagen des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung (2003), die sich auch im Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (2001) und im Behindertengleichstellungsgesetz (2002) wiederfinden. Ein entscheidender Schwerpunkt beider Rechtsgrundlagen liegt auf der angestrebten Barrierefreiheit aller von Menschen gestalteten Lebensbereiche, da räumliche oder auch kommunikative Barrieren behinderte Menschen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe einschränken. Zur Ermöglichung selbstbestimmter Teilhabe müssen Barrieren abgebaut werden. Ziel ist ein sogenanntes 'design for all' (Sagramola 2003), eine Gestaltung der sozialen und kulturellen Umwelt, die niemanden ausschließt und von allen Menschen genutzt werden kann. Seit 1980 hat die Weltgesundheitsorganisation spezifische Klassifikationen für Behinderung entwickelt, 2001 die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Da sich die o.g. Rechtsgrundlagen auf den neuen Behinderungsbegriff der WHO beziehen, steht zur Disposition, welchen Stellenwert gesellschaftliche Partizipation und damit Barrierefreiheit in der ICF innehaben. Die Bedeutung gesellschaftlicher Partizipation lässt sich dadurch ermitteln, dass man zum einen die konkreten Klassifizierungskategorien der ICF und zum anderen die Diskurse über die ICF untersucht. Dabei ist zu beachten, wie Behinderung aufgefasst wird, ob eher als individuelles Gesundheitsproblem oder als soziales Menschenrechtsproblem, da der Behinderungsbegriff in enger Beziehung zum Verständnis von gesellschaftlicher Partizipation steht. Ob die ICF bereits eine Synthese dieser Perspektiven darstellt, ist m.E. kritisch zu beurteilen." (Autorenreferat)},
 keywords = {Bundesrepublik Deutschland; zone; Rechtsgrundlage; Bürger; Gleichstellung; historische Entwicklung; Behinderung; Menschenrechte; right of self-determination; kulturelle Faktoren; Federal Republic of Germany; Code of Social Law; communication barrier; social environment; historical development; disability; Sozialgesetzbuch; handicapped; citizen; Kommunikationsbarriere; WHO; Gesellschaftspolitik; social policy; cultural factors; legal basis; Raum; Behinderter; self-determination; Selbstbestimmungsrecht; statuary regulation; Partizipation; human rights; Selbstbestimmung; soziale Umwelt; layout; participation; affirmative action; gesetzliche Regelung; WHO; Sozialpolitik; Gestaltung}}