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%T Legitimität kraft Legalität
%A Zsidai, Agnes
%E Sahner, Heinz
%E Schwendtner, Stefan
%P 351-355
%D 1995
%I Westdt. Verl.
%@ 3-531-12836-1
%= 2010-10-01T14:33:00Z
%~ DGS
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-141620
%X "Mein Vortag versucht die folgende Problemstellung zu klären: Wie war es möglich, daß das in einem totalitären System fast völlig instrumentalisierte Recht entwicklungsgeschichtlich, d.h. durch die Entfaltung seiner funktionellen Autonomie solche immanente Rationalitätspotentiale hervorbrachte, die als eine der wichtigsten politischen Voraussetzungen des Systemwandels in Ungarn galt und gilt auch heute noch. In diesem Kontext verstehe ich also unter der Paradoxie der Rationalisierung des Rechts die Entfaltung seiner funktionellen Autonomie innerhalb des kommunistischen Systems. Die Paradoxie weist zugleich darauf hin, daß das nach Prinzipien der Legalität funktionierende Recht die Rechtsgrundlage des alten Systems nicht nur untermauerte, sondern die legitimen Rahmen des Übergangs zustande brachte. Dementsprechend befaßt sich mein Referat mit diesen Problemen in den folgenden Zusammenhängen. 1. Begrifflich-theoretische Klärung der Problematik des Systemwandels in Ungarn: Um den Prozeß des Systemwandels in den postkommunistischen Gesellschaften und innerhalb dessen das Problem der eigenartigem Funktionsänderung des Rechts richtig verstehen zu können, bedarf das übliche Instrumentarium einer theoretischen Neuformulierung, weil die bisherigen Interpretationsversuche wegen der Anwendung ziemlich vager, ja unoperationalisierbarer, politisch-ideologischer Kampfbegriffe, wie harte und weiche Diktatur contra Demokratie für die Beschreibung und Erklärung des Übergangs ungeeignet sind. Deshalb müssen Begriffe, wie Legitimität, Legalität, Instrumentalisierung, Rationalität, Normativität der politischen Regeln und Rechtsnormen usw., für die Deutung der Herrschaftslogik totalitären Zuschnitts mit spezifizierten Inhalten neu definiert werden. 2. Die Instrumentalisierung des Rechts und die Herausbildung seiner relativ- funktionellen (System)Autonomie: Meines Erachtens ist die Rekonstruktion des totalitären politischen Herrschaftssystems - das durch Begriffe der totalen ideologischen und bürokratischen Koordination und Kontrolle, der Verwaltung der Verwaltung, der formalen organisatorischen Autonomie des Staates, aber seiner funktionalen Unterordnung der kommunistischen Partei usw. charakterisiert werden kann - und dessen formaler Rationalisierung für die soziologische Deutung des Prozesses der Systemänderung unerläßlich. Außerdem muß in Betracht gezogen werden, daß das legale Rechtssystem unter den anderen makrosoziologischen Determinanten des Umbruchs eine spezifische, im gewissen Sinne direkt politische Rolle spielte. 3. Der Prozeß des Ausbaus des Verfassungsstaates: In diesem Zusammenhang möchte ich die Entfaltung der funktionalen Autonomie des Rechts im Hinblick auf die Bedingungen der Institutionalisierung einer immer mehr selbstbeschränkenden politischen Macht darstellen." (Autorenreferat)
%C DEU
%C Opladen
%G de
%9 Sammelwerksbeitrag
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info