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Kommunikation in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung: von den Grenzen rechtlicher und soziologischer Modelle

Communication during the main court trial: the limits of legal and sociological models
[Sammelwerksbeitrag]

Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang

Körperschaftlicher Herausgeber
Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS)

Abstract

"Im rechtlichen Modell des Strafverfahrens wird als wesentliche Funktion des modernen Strafprozesses die Gewährleistung eines fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens formuliert. Insbesondere sollen die Angeklagten als autonome Rechtssubjekte anerkannt werden: Passive (Recht auf Aussageverweigerung) wie... mehr

"Im rechtlichen Modell des Strafverfahrens wird als wesentliche Funktion des modernen Strafprozesses die Gewährleistung eines fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens formuliert. Insbesondere sollen die Angeklagten als autonome Rechtssubjekte anerkannt werden: Passive (Recht auf Aussageverweigerung) wie aktive Rechte (etwa auf Stellungnahme zum Tatvorwurf und zu Zeugenaussagen, Beweisantragsrecht) sollen ein Gleichgewicht zwischen den Prozeßbeteiligten herstellen, den Angeklagten Schutz vor staatlicher Willkür gewähren und ihnen in Verbindung mit den Prinzipien der Mündlichkeit und der Unmittelbarkeit die Möglichkeit eröffnen, selbst Einfluß auf das Verfahrensergebnis zu nehmen. - Vor der soziologischen Beobachtung des Rechts hat dieses Modell bislang wenig Gnade gefunden. Die soziologische Strafrechtskritik hat gleichsam dem Prozeß den Prozeß gemacht und gegenüber dem skizzierten demokratisch-liberalen Modell des Verfahrens darauf insistiert, daß das Strafrecht im wesentlichen der Stigmatisierung der Angeklagten dient und die im rechtsstaatlichen Modell so hoch gehaltenen Verfahrensrechte, das 'law in the books', im scharfen Lichte der empirischen Prüfung des 'law in action' nicht mehr auffindbar sind. Empirische Analysen postulieren, daß die kommunikative Beteiligung der Angeklagten sehr gering ist und Setting und Prozeduren des Verfahrens eher zu ihrer Einschüchterung und Entmündigung beitragen. Der Vortrag bezieht sich auf Beobachtungen von 430 jugendgerichtlichen Hauptverhandlungen gegen 510 Angeklagte, welche im Rahmen des Teilprojekts C 1 des (Bielefelder) Sonderforschungsbereichs 227 in den Jahren 1990/91 durchgeführt wurden. Die Analysen lassen Zweifel an den soziologischen Thesen zum Strafverfahren aufkommen - ohne nun allerdings das rechtliche Modell des Verfahrens wieder ins Recht zu setzen. Der Vortrag stellt die empirischen Befunde vor und diskutiert ihre Implikationen für die Soziologie des Strafrechts und des Strafverfahrens. Mehr wird hier nicht verraten!" (Autorenreferat)... weniger

Thesaurusschlagwörter
Bundesrepublik Deutschland; Kommunikation; Strafrecht; Jugendgericht; Nordrhein-Westfalen; Angeklagter; Gericht; Gerichtsverhandlung; Rechtsordnung; Strafverfahren; Verantwortung; Schuld

Klassifikation
Justiz

Methode
empirisch; empirisch-quantitativ

Titel Sammelwerk, Herausgeber- oder Konferenzband
Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie im Oktober 1996 in Dresden ; Band 2: Sektionen, Arbeitsgruppen, Foren, Fedor-Stepun-Tagung

Herausgeber
Rehberg, Karl-Siegbert

Konferenz
28. Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Soziologie "Differenz und Integration. Die Zukunft moderner Gesellschaften". Dresden, 1996

Sprache Dokument
Deutsch

Publikationsjahr
1997

Verlag
Westdt. Verl.

Erscheinungsort
Opladen

Seitenangabe
S. 446-450

ISBN
3-531-12878-7

Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet

Lizenz
Deposit Licence - Keine Weiterverbreitung, keine Bearbeitung


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