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@book{ Dräther2004,
 title = {Die Familienversicherung für Ehepaare in der Gesetzlichen Krankenversicherung: Problemanalyse und Lösungsvorschläge},
 author = {Dräther, Hendrik and Rothgang, Heinz},
 year = {2004},
 series = {ZeS-Arbeitspapier},
 pages = {81},
 volume = {9/2004},
 address = {Bremen},
 publisher = {Universität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-109363},
 abstract = {'Die 'Familienversicherung' nach Paragr. 10 SGB V ist ein zentrales Element des solidarischen Ausgleichs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie beinhaltet sowohl die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern als auch die von bestimmten Ehegatten. In diesem Beitrag wird nur die Mitversicherung von Ehegatten behandelt. Nach einer Beschreibung der Ausgangslage und verschiedener Reformvorschläge werden Bewertungskriterien erarbeitet und zur Beurteilung der derzeitigen Lage herangezogen. Dabei zeigt sich, dass an der Ausgestaltung der Ehegattenmitversicherung in mehrfacher Hinsicht Kritik zu üben ist: Ehepaare werden hinsichtlich einer horizontalen und vertikalen Gerechtigkeit ungleich behandelt, der für eine Beitragsbefreiung von Ehepartner von Mitgliedern verwendete Einkommensbegriff bezieht sich nicht auf die Einkommenssituation der ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft und korrespondiert zudem nicht mit der Bemessungsgrundlage für eine mögliche freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Auch in Verbindung mit der fiskalischen Dimension der Familienversicherung für Ehepartner - ca. 9 Mrd. Euro an Leistungsausgaben im Jahr 2000 - ist eine Reformierung daher angezeigt. Aus der Zusammenstellung der verschiedenen Reformvorschläge zur beitragsfreien Versicherung von Ehepartnern wurden vier Optionen an Hand ökonomischer und verfassungsrechtlicher Kriterien beurteilt und mit Hilfe des Sozio-Oekonomischen Panels auch empirisch untersucht. Nur eine fünfte und partiell selber entwickelte Reformoption - ein GKV-Ehegattensplitting - genügt allen Bewertungskriterien und kann GKV-versicherte Ehepaare hinsichtlich ihrer beitragsrelevanten Einnahmen horizontal und vertikal gleich behandeln und gleichzeitig das Nicht-Diskriminierungsverbot von Ehepaaren gegenüber zwei Unverheirateten einhalten.' [Autorenreferat]},
 keywords = {Bundesrepublik Deutschland; Federal Republic of Germany; insurance premium rate; Ehepartner; Einkommen; family; income; spouse; gesetzliche Krankenversicherung; Beitragssatz; Familie; compulsory health insurance}}