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%T Befristung von Arbeitsverträgen im Sozialstaat: Das Bundesverfassungsgericht widerspricht dem Bundesarbeitsgericht, und die Groko will die Rechtslage ändern
%A Adamski, Heiner
%J GWP - Gesellschaft. Wirtschaft. Politik
%N 4
%P 515-524
%V 67
%D 2018
%@ 2196-1654
%~ Verlag Barbara Budrich
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-101831-3
%X In welchen verfassungsrechtlichen Grenzen kann die Bundesregierung wirtschaftspolitisch-beschäftigungspolitische Maßnahmen planen und der Deutsche Bundestag solche Vorhaben mit Folgen für die Gestaltung von Arbeitsverträgen durch Gesetzgebung regeln? Und: Wieweit reicht die Auslegungskompetenz des Bundesarbeitsgerichts? Diese Fragen stellten sich angesichts eines am 1. Januar 2001 in kraft getretenen Gesetzes: des "Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge" (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG). Das Gesetz war von der damaligen Bundesregierung aus SPD und Bündnis90/Die Grünen mit einem sozialdemokratischen Kanzler Schröder initiiert und vom Deutschen Bundestag mit rot-grüner Mehrheit beschlossen worden. Das Ziel war: Den Unternehmen bzw. Arbeitgebern sollte durch Lockerung der arbeitsvertragsrechtlichen Regelungen mehr Beweglichkeit in der Personalpolitik (der Einstellungspraxis) ermöglicht werden. Dabei ging es um sog. "sachgrundlose Befristungen".
%C DEU
%G de
%9 Zeitschriftenartikel
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info