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%T Befristung von Arbeitsverträgen im Sozialstaat: Das Bundesverfassungsgericht widerspricht dem Bundesarbeitsgericht, und die Groko will die Rechtslage ändern %A Adamski, Heiner %J GWP - Gesellschaft. Wirtschaft. Politik %N 4 %P 515-524 %V 67 %D 2018 %@ 2196-1654 %~ Verlag Barbara Budrich %> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-101831-3 %X In welchen verfassungsrechtlichen Grenzen kann die Bundesregierung wirtschaftspolitisch-beschäftigungspolitische Maßnahmen planen und der Deutsche Bundestag solche Vorhaben mit Folgen für die Gestaltung von Arbeitsverträgen durch Gesetzgebung regeln? Und: Wieweit reicht die Auslegungskompetenz des Bundesarbeitsgerichts? Diese Fragen stellten sich angesichts eines am 1. Januar 2001 in kraft getretenen Gesetzes: des "Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge" (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG). Das Gesetz war von der damaligen Bundesregierung aus SPD und Bündnis90/Die Grünen mit einem sozialdemokratischen Kanzler Schröder initiiert und vom Deutschen Bundestag mit rot-grüner Mehrheit beschlossen worden. Das Ziel war: Den Unternehmen bzw. Arbeitgebern sollte durch Lockerung der arbeitsvertragsrechtlichen Regelungen mehr Beweglichkeit in der Personalpolitik (der Einstellungspraxis) ermöglicht werden. Dabei ging es um sog. "sachgrundlose Befristungen". %C DEU %G de %9 Zeitschriftenartikel %W GESIS - http://www.gesis.org %~ SSOAR - http://www.ssoar.info