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@article{ Adamski2018,
 title = {Befristung von Arbeitsverträgen im Sozialstaat: Das Bundesverfassungsgericht widerspricht dem Bundesarbeitsgericht, und die Groko will die Rechtslage ändern},
 author = {Adamski, Heiner},
 journal = {GWP - Gesellschaft. Wirtschaft. Politik},
 number = {4},
 pages = {515-524},
 volume = {67},
 year = {2018},
 issn = {2196-1654},
 doi = {https://doi.org/10.3224/gwp.v67i4.10},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-101831-3},
 abstract = {In welchen verfassungsrechtlichen Grenzen kann die Bundesregierung wirtschaftspolitisch-beschäftigungspolitische Maßnahmen planen und der Deutsche Bundestag solche Vorhaben mit Folgen für die Gestaltung von Arbeitsverträgen durch Gesetzgebung regeln? Und: Wieweit reicht die Auslegungskompetenz des Bundesarbeitsgerichts? Diese Fragen stellten sich angesichts eines am 1. Januar 2001 in kraft getretenen Gesetzes: des "Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge" (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG). Das Gesetz war von der damaligen Bundesregierung aus SPD und Bündnis90/Die Grünen mit einem sozialdemokratischen Kanzler Schröder initiiert und vom Deutschen Bundestag mit rot-grüner Mehrheit beschlossen worden. Das Ziel war: Den Unternehmen bzw. Arbeitgebern sollte durch Lockerung der arbeitsvertragsrechtlichen Regelungen mehr Beweglichkeit in der Personalpolitik (der Einstellungspraxis) ermöglicht werden. Dabei ging es um sog. "sachgrundlose Befristungen".},
 keywords = {Arbeit; labor; Arbeitgeber; employer; Tarif; pay scale; Personalpolitik; personnel policy; Bundesrepublik Deutschland; Federal Republic of Germany; befristetes Arbeitsverhältnis; term contract}}