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Eigentum verpflichtet? Skizzen zu den Artikeln 14 und 15 Grundgesetz

[Zeitschriftenartikel]

Adamski, Heiner

Abstract

Ein wichtiger Teil der Rechtsordnung ist die Eigentumsordnung. Eigentum ist kein Naturereignis. Eigentum ist eine Rechtskonstruktion. Im Eigentums-Artikel GG14 heißt es, dass Inhalt und Schranken des Eigentums durch die Gesetze bestimmt werden. Große Aufmerksamkeit hat der Vorsitzende der Jugendorga... mehr

Ein wichtiger Teil der Rechtsordnung ist die Eigentumsordnung. Eigentum ist kein Naturereignis. Eigentum ist eine Rechtskonstruktion. Im Eigentums-Artikel GG14 heißt es, dass Inhalt und Schranken des Eigentums durch die Gesetze bestimmt werden. Große Aufmerksamkeit hat der Vorsitzende der Jugendorganisation der SPD, Kevin Kühnert erregt. Es gab Empörungswogen wegen einiger kritischer Gedanken zum Eigentum. Dabei ging es eigentlich nur um eine zentrale Forderung und um zwei Begriffe im Grundrechtsteil des Grundgesetzes. Es waren die Forderung "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen" und die Wörter "Enteignung" und "Vergesellschaftung" in den Art. 14 bzw. 15.... weniger

Thesaurusschlagwörter
Grundgesetz; Eigentum; Enteignung

Klassifikation
Recht

Sprache Dokument
Deutsch

Publikationsjahr
2019

Seitenangabe
S. 423-431

Zeitschriftentitel
GWP - Gesellschaft. Wirtschaft. Politik, 68 (2019) 3

DOI
https://doi.org/10.3224/gwp.v68i3.12

ISSN
2196-1654

Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet (peer reviewed)

Lizenz
Creative Commons - Namensnennung 4.0


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