Endnote export

 

%T Die UN-BRK in Berlin: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung? Fachtagung der Monitoring-Stelle UN-BRK und der inklusionspolitischen Sprecher*innen im Abgeordnetenhaus Berlin (Berliner Abgeordnetenhaus, 06. September 2024)
%P 28
%D 2024
%K CRPD; Convention on the Rights of Persons with Disabilities; Staatenbericht; State reporting
%~ Deutsches Institut für Menschenrechte
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-101422-3
%X 2023 hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal überprüft, wie Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umsetzt. Aus diesem Anlass diskutierten am 06. September 2024 rund 130 Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und den Organisationen von Menschen mit Behinderungen im Berliner Abgeordnetenhaus unter dem Titel „Die UN-BRK in Berlin: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung?“ über die Umsetzung der UN-BRK im Bundesland. "Die Prüfung der Vereinten Nationen hat klar gemacht, dass Deutschland nicht genug tut, um seine menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen", eröffnete Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Nun gilt es in jedem Politikfeld die vielen großen und kleinen Schritte zu gehen, die zur Umsetzung der Konvention notwendig sind." Die Monitoring-Stelle Berlin hatte gemeinsam mit den inklusionspolitischen Sprecher*innen der demokratischen Fraktionen in den Plenarsaal des Abgeordnetenhauses geladen. In kurzen Grußworten stellten Björn Wohlert (CDU), Lars Düsterhöft (SPD), Cathrin Wahlen (Bündnis90/ Die Grünen) und Katina Schubert (Die Linke) die Bedeutung der Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Inklusionspolitik in Berlin hervor. Der Konferenztag müsse als Bestandsaufnahme genutzt werden, um einen Fahrplan für die nächsten Jahre aufzustellen.
%C DEU
%C Berlin
%G de
%9 Sonstiges
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info