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%T Ein verbindlicher EU-Rechtsrahmen für soziale Grundsicherungssysteme in den Mitgliedstaaten: Rechtsgutachten %A Kingreen, Thorsten %P 34 %V FB491 %D 2017 %@ 0174-4992 %~ BMAS %> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-54601-3 %X Das Rechtsgutachten untersucht mögliche Kompetenzgrundlagen für einen verbindlichen EU-Rechtsrahmen für soziale Grundsicherungssysteme in den EU-Mitgliedstaaten, der zwei Elemente enthält: 1. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen ein soziales Grundsicherungssystem aufweisen; 2. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren zur Bestimmung und Anpassung der Grundsicherungsleistungen festlegen. Das Gutachten legt den Fokus auf die umfassende Prüfung der Kompetenzgrundlage des Artikels 153 Abs. 1 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf dem Gebiet der "sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes der Arbeitnehmer" für den Erlass einer EU-Richtlinie. Das Gutachten schlägt zugleich verschiedene Modelle vor, wie eine Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme bereits in einer Richtlinie angelegt werden könnte. %C DEU %C Berlin %G de %9 Forschungsbericht %W GESIS - http://www.gesis.org %~ SSOAR - http://www.ssoar.info