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%T Ein verbindlicher EU-Rechtsrahmen für soziale Grundsicherungssysteme in den Mitgliedstaaten: Rechtsgutachten
%A Kingreen, Thorsten
%P 34
%V FB491
%D 2017
%@ 0174-4992
%~ BMAS
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-54601-3
%X Das Rechtsgutachten untersucht mögliche Kompetenzgrundlagen für einen verbindlichen EU-Rechtsrahmen für soziale Grundsicherungssysteme in den EU-Mitgliedstaaten, der zwei Elemente enthält: 1. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen ein soziales Grundsicherungssystem aufweisen; 2. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren zur Bestimmung und Anpassung der Grundsicherungsleistungen festlegen. Das Gutachten legt den Fokus auf die umfassende Prüfung der Kompetenzgrundlage des Artikels 153 Abs. 1 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf dem Gebiet der "sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes der Arbeitnehmer" für den Erlass einer EU-Richtlinie. Das Gutachten schlägt zugleich verschiedene Modelle vor, wie eine Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme bereits in einer Richtlinie angelegt werden könnte.
%C DEU
%C Berlin
%G de
%9 Forschungsbericht
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info