Endnote export

 

%T Rechtsvergleich zur Umsetzung von Artikel 4a der Richtlinie 89/655/EWG ins nationale Rechtssystem repräsentativ ausgewählter EU-Mitgliedstaaten
%A Fischer, Christine
%P 188
%V FB406
%D 2010
%@ 0174-4992
%~ BMAS
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-48224-3
%X Zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer verlangt Artikel 4a der Richtlinie 89/655/EWG vom Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass bestimmte Arbeitsmittel durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Richtlinie ist in Deutschland mit der Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV) umgesetzt worden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt eine Weiterentwicklung der BetrSichV und des Regelwerkes der Technischen Regeln für Betriebssicherheit. Die Studie soll Erkenntnisse gewinnen zur Umsetzung des Artikel 4a der Richtlinie in anderen EU-Mitgliedstaaten. Die vorliegende Rechtsvergleichung stellt dar, wie in Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich die Prüfungen nach Artikel 4a der Richtlinie unter Berücksichtigung des nationalen Rechtssystems umgesetzt wurden und legt dar, ob in diesen EU-Mitgliedsstaaten Parallelen zu den zwingend vorgeschriebenen Prüfungen gemäß dem 3. Abschnitt der BetrSichV bestehen.
%C DEU
%C Göttingen
%G de
%9 Forschungsbericht
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info