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%T Das Recht auf inklusive Bildung: Allgemeine Bemerkung Nr. 4 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen %A Kroworsch, Susann %P 8 %V 12 %D 2017 %K UN-Behindertenrechtskonvention; Inklusive Bildung %@ 2509-9493 %~ Deutsches Institut für Menschenrechte %> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-53682-2 %X Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschreibt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 das Recht auf inklusive Bildung. Er sagt darin, was Deutschland als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention tun muss, um ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu schaffen und damit seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen aus Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen. Die vorliegende Publikation fasst die wesentlichen Inhalte der Allgemeinen Bemerkung zusammen und zeigt ihren Nutzen als Orientierungshilfe für Recht und Politik in Deutschland auf. %C DEU %C Berlin %G de %9 Arbeitspapier %W GESIS - http://www.gesis.org %~ SSOAR - http://www.ssoar.info