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Kontaktmöglichkeiten zwischen Kindern und inhaftierten Eltern: Eine Befragung zur Praxis im Strafvollzug

[Forschungsbericht]

Feige, Judith

Körperschaftlicher Herausgeber
Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention

Abstract

Jedes Kind hat gemäß Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf unmittelbaren Kontakt zu seinen Eltern, insofern dieser Kontakt nicht dem Kindeswohl widerspricht. Doch wie steht es um den Kontakt, wenn Eltern inhaftiert sind? Das Institut hat in einer Online-Umfrage bundesweit Justizvollz... mehr

Jedes Kind hat gemäß Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf unmittelbaren Kontakt zu seinen Eltern, insofern dieser Kontakt nicht dem Kindeswohl widerspricht. Doch wie steht es um den Kontakt, wenn Eltern inhaftiert sind? Das Institut hat in einer Online-Umfrage bundesweit Justizvollzugsanstalten zur praktischen Umsetzung der Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten befragt. Die Analyse fasst die Ergebnisse der Befragung zusammen. Die Online-Befragung wurde an insgesamt 164 Justizvollzugsanstalten versandt. 104 Anstalten haben an der Befragung mitgewirkt - was einer erfreulich hohen Beteiligung entspricht. Die Umfrage zeigt, dass einige Justizvollzugsanstalten (JVA) sich mittlerweile auf den Besuch von Kindern einstellen und dafür entsprechende Vorkehrungen treffen beziehungsweise Angebote geschaffen haben. Jedoch sind diese Angebote nicht flächendeckend für alle betroffenen Kinder verfügbar.... weniger

Thesaurusschlagwörter
Menschenrechte; Strafvollzug; internationales Abkommen; UNO; Justizvollzugsanstalt; Eltern; Kontakt; Kinderrechte; Bundesrepublik Deutschland

Klassifikation
Recht

Freie Schlagwörter
Besuchsrecht; Umgangsrecht

Sprache Dokument
Deutsch

Publikationsjahr
2024

Erscheinungsort
Berlin

Seitenangabe
58 S.

Schriftenreihe
Analyse / Deutsches Institut für Menschenrechte

ISBN
978-3-949459-38-2

Status
Veröffentlichungsversion; begutachtet

Lizenz
Creative Commons - Namensnennung, Nicht kommerz., Keine Bearbeitung 4.0


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