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%T Was die Wissenschaft im Rahmen des Datenzugangs nach Art. 40 DSA braucht: 20 Punkte zu Infrastrukturen, Beteiligung, Transparenz und Finanzierung
%A Klinger, Ulrike
%A Ohme, Jakob
%P 13
%V 8
%D 2023
%K Digital Services Act; DSA; Forschungsdaten
%@ 2940-8490
%~ Weizenbaum-Institut
%X Artikel 40 des Digital Services Act (DSA) schafft erstmals eine klare Regelung, die der Wissenschaft Unabhängigkeit von den einzelnen Plattformen und eine verbesserte Datenqualität gewährt und so sicherstellt, dass gesellschaftlich relevante Aspekte der Digitalisierung angemessen, konsistent und unabhängig untersucht werden können. Er ermöglicht, schneller und passgenau auf neue Fragestellungen und Entwicklungen evidenzbasiert zu reagieren und so zu einer fairen, digitalen Öffentlichkeit beizutragen, die sowohl gesellschaftliche Risiken als auch ihre Chancen in den Blick nimmt. Dieses Policy Paper zielt darauf, den erwarteten Delegated Act der EU-Kommission als auch das Gesetzgebungsverfahren zum deutschen Digitale-Dienste-Gesetz zu informieren und Notwendigkeiten aus Sicht von Plattformforschenden zu formulieren. Diese Sichtweise ist von größter Bedeutung, da von der Expertise wissenschaftlicher Akteure die Erforschung der systemischen Risiken abhängt.
%C DEU
%C Berlin
%G de
%9 Stellungnahme
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info