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%T Kleinwaffengrundsätze in einem Rüstungskontrollgesetz verankern! Den kompletten Produktzyklus von Kleinwaffen von Produktion bis Vernichtung einbeziehen
%A Acharya, Nikhil
%A Bayer, Markus
%A Breitung, Claudia
%A Mutschler, Max M.
%A Wagner, Karl
%P 7
%V 1/2022
%D 2022
%K Rüstungstransfer; Waffenhandel; Wehrtechnik; Waffensysteme; Rüstungskontrollmaßnahmen; Maßnahmengesetz
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-81106-4
%X Gründung und Erwerb ausländischer Rüstungsunternehmen für Klein- und Leichtwaffen (small arms and light weapons; SALW) sollte für deutsche Staatsbürger:innen gesetzlich untersagt werden. Gleiches gilt für die Ausfuhr von Komponenten und Herstellungstechnologie für SALW an Drittstaaten. Ausfuhrgenehmigungen für Klein- und Leichtwaffen an Drittländer oder nichtstaatliche Akteur:innen sollten gesetzlich verboten, Abweichungen offiziell begründet werden. Ausfuhrgenehmigungen für Klein- und Leichtwaffen sollten ohne Ausnahme nur dann erteilt werden, wenn der Empfänger Vor-Ort-Kontrollen akzeptiert. Verstöße gegen die Endverbleibserklärung sollten zu einem Verbot aller Rüstungsexporte an unzuverlässige Empfänger führen. Rückverfolgungsanträge können deutschen Behörden dazu dienen, die Ursachen zu untersuchen, wie in der Bundesrepublik hergestellte SALW in illegale Kanäle geraten konnten. Bei künftigen Ausfuhrentscheidungen sollten sie deshalb bei der Risikobewertung mit beachtet werden. Vor-Ort-Kontrollen sollten auch genutzt werden, um zu überprüfen, ob die Empfangsseite die Verpflichtung, alte Waffenbestände nach Neulieferungen zu vernichten, auch wirklich einhält. Die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den staatlichen Institutionen erschwert einen ganzheitlichen Ansatz im Bereich Kleinwaffenkontrolle. Ein SALW-Ressortkreis könnte hier Abhilfe schaffen.
%C DEU
%C Bonn
%G de
%9 Stellungnahme
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info