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%T Racial-Profiling: Bund und Länder müssen polizeiliche Praxis überprüfen; Zum Verbot rassistischer Diskriminierung
%P 8
%D 2020
%~ Deutsches Institut für Menschenrechte
%> https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-73113-8
%X Racial Profiling ist grund- und menschenrechtswidrig. Dennoch berichten zivilgesellschaftliche Organisationen und Betroffene, dass Racial Profiling eine alltägliche polizeiliche Praxis ist. Innenministerien und Vertreter_innen der Polizei bestreiten dies. Daher wird derzeit auch darüber gestritten, ob der Bund und/oder die Länder eine Studie über Racial Profiling durchführen lassen sollen. Dabei sollte eine (selbst-)kritische Auseinandersetzung mit der polizeilichen Praxis im Rechtsstaat selbstverständlich sein. Denn die Polizei ist die wichtigste Institution für das - menschenrechtlich gebotene - Gewaltmonopol des Staates. Dabei ist das Gewaltmonopol des Staates nur wegen der Bindung an Grund- und Menschenrechte legitim.
%C DEU
%C Berlin
%G de
%9 Stellungnahme
%W GESIS - http://www.gesis.org
%~ SSOAR - http://www.ssoar.info