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@book{ 2020,
 title = {Racial-Profiling: Bund und Länder müssen polizeiliche Praxis überprüfen; Zum Verbot rassistischer Diskriminierung},
 year = {2020},
 series = {Stellungnahme / Deutsches Institut für Menschenrechte},
 pages = {8},
 address = {Berlin},
 publisher = {Deutsches Institut für Menschenrechte},
 urn = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-73113-8},
 abstract = {Racial Profiling ist grund- und menschenrechtswidrig. Dennoch berichten zivilgesellschaftliche Organisationen und Betroffene, dass Racial Profiling eine alltägliche polizeiliche Praxis ist. Innenministerien und Vertreter_innen der Polizei bestreiten dies. Daher wird derzeit auch darüber gestritten, ob der Bund und/oder die Länder eine Studie über Racial Profiling durchführen lassen sollen. Dabei sollte eine (selbst-)kritische Auseinandersetzung mit der polizeilichen Praxis im Rechtsstaat selbstverständlich sein. Denn die Polizei ist die wichtigste Institution für das - menschenrechtlich gebotene - Gewaltmonopol des Staates. Dabei ist das Gewaltmonopol des Staates nur wegen der Bindung an Grund- und Menschenrechte legitim.},
 keywords = {Polizei; police; Rassismus; racism; Diskriminierung; discrimination; Menschenrechte; human rights; Rechtsstaat; constitutional state; Grundrecht; fundamental right; Bundesrepublik Deutschland; Federal Republic of Germany}}